Urteile nach Gerichten
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.10.2011 - Az.: 25 W (pat) 515/11
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Insel der Kraft und Stärke" ist nicht als Marke eintragungsfähig. Es fehlt die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft, weil die Wortfolge nicht geeignet ist, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmer stammend zu kennzeichnen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.12.2011 - Az.: 29 W (pat) 59/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Dress-for-less" ist lediglich für die Dienstleistung "Vermietung von Werbeflächen im Internet" als Marke eintragungsfähig. Im übrigen fehlt es an der für eine Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.12.2011 - Az.: 29 W (pat) 10/09
- Leitsatz:
"Laura" und "LAURASTAR" sind teilweise verwechslungsfähig, da beide Marken partiell hochgradig ähnliche Waren vertreiben und prägender Bestandteil beider Worte der Name "Laura" ist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.12.2011 - Az.: 28 W (pat) 17/11
- Leitsatz:
Zwischen den Marken "PAUL" und "Ich bin PAUL" in den Klassen für Fleisch, Verpflegung von Gästen und Belieferung mit Speisen und Getränken besteht keine Verwechslungsgefahr, da die Zeichenähnlichkeit beider Namen zu gering ist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.01.2012 - Az.: 25 W (pat) 1/11
- Leitsatz:
In der Klasse für IT-Dienstleistungen ist die Marke "Netzorange" aufgrund zu großer Ähnlichkeit mit der älteren Marke "Orange" verwechselbar.
- Bundespatentgericht , Urteil v. 05.10.2011 - Az.: 26 W (pat) 512/11
- Leitsatz:
Die Wort-/Bildmarke "WESER KURIER" besteht lediglich aus nicht schutzfähigen, beschreibenden Sachangaben, die auf ein lokales Nachrichtenangebot hinweisen und keinen Rückschluss auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb zulassen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 543/10
- Leitsatz:
1. "Stern Tours" besitzt die zur Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft in der Klasse für Reisedienstleistungen.
2. Die betroffenen Verbraucher verbinden die Wortfolge zutreffend mit Angeboten aus dem Hause "Stern" und nicht mit sinnverwandten Begriffen wie "Sternfahrten". - Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.12.2011 - Az.: 27 W (pat) 546/11
- Leitsatz:
Die Wortzusammensetzung "F-Girls" ist als Marke nicht schutzfähig, da sie lediglich beschreibend für die Art der Dienstleistung oder der Ware ist. Das gilt vor allem dann, wenn der Buchstabe "F" mit dem Wort "Fuck" gleichgesetzt werden kann.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 07.12.2011 - Az.: 28 W (pat) 39/11
- Leitsatz:
Verwechslungsgefahr bei Markennamen ist nur dann gegeben, wenn ein durchschnittlicher, verständiger und aufmerksamer Abnehmer nicht mehr in der Lage ist, die betroffenen Marken voneinander zu unterscheiden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 50/10
- Leitsatz:
Das Wortzeichen "DAKINI" kann nicht als Marke für die Dienstleistung für den Bereich "Durchführung von Aroma-Massagen" eingetragen werden. Die Verwendung des Zeichens verletzt das religiöse Empfinden der betroffenen Kreise.

