Urteile nach Gerichten

Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.12.2011 - Az.: 25 W (pat) 44/11
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Valentin" in der Klasse für Gebäck, Pralinen und Bonbons besitzt nicht die zur Eintragung als Marke notwendige Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.01.2012 - Az.: 29 W (pat) 525/10
Leitsatz:

Das Wortzeichen "fashion.de" ist nicht zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 07.12.2011 - Az.: 28 W (pat) 88/10
Leitsatz:

Zwischen der Marke "Teufelsküche" und dem Wortbestandteil "Teufels-" besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Verkehr versteht die Gesamtmarke "Teufelsküche" als untrennbare Einheit.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 58/10
Leitsatz:

Die Marke "LOTTOGLOBE" ist zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Die Wortmarke hat für die in Rede stehenden Dienstleistungen nicht lediglich beschreibenden Begriffsgehalt. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 535/10
Leitsatz:

Das Wortzeichen "MicroNanoTec" ist nicht zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt an der für die Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 24.01.2012 - Az.: 33 W (pat) 509/11
Leitsatz:

Die Wortmarke "EY" ist zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt nicht an der für die Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.02.2012 - Az.: 33 W (pat) 508/11
Leitsatz:

Bei der Wortmarke "REAL INVESTMENTS" handelt es sich um ein rein beschreibendes Zeichen, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Anmeldung zum Patent- und Markenamt stehen damit unüberwindbare Eintragungshindernisse nach dem Markengesetz entgegen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.01.2012 - Az.: 27 W (pat) 595/10
Leitsatz:

Zwischen den beiden Marken "YoYo Foodworld" und "YO" besteht im Hinblick auf die beanspruchten Waren keine Verwechslungsgefahr. Der erforderliche durchschnittliche Abstand beider Marken ist in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht gegeben.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.09.2011 - Az.: 24 W (pat) 503/10
Leitsatz:

Die Wortfolge "Lovely Moments" ist nicht zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.01.2012 - Az.: 26 W (pat) 516/11
Leitsatz:

Die Wortmarke "aloe to go" ist für die Klassen 30 (Zucker, Kakao, Tapioka etc.) und 32 (Fruchtsäfte und Mineralwässer) eintragungsfähig. Das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft ist gegeben.