Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.05.2013 - Az.: I ZB 25/12
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen: Antrag auf Auskunftserteilung seitens des Providers über den Namen und Anschrift von Internet-Nutzern aufgrund deren dynamischer IP-Adressen in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.05.2013 - Az.: I ZB 44/12
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzung im Internet: Anspruch auf Mitteilung von Verkehrsdaten durch Provider

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.03.2016 - Az.: VI ZR 34/15
Leitsatz:

1. Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.
2. Ist der Hostprovider mit der Behauptung eines Betroffenen konfrontiert, ein von einem Nutzer eingestellter Beitrag verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, und ist die Beanstandung so konkret gefasst, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, so ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich.
3. Zur Bestimmung, welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie den Erkenntnismöglichkeiten des Providers zu. Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden - Nutzers.
4. Der vom Betreiber eines Arztbewertungsportals verlangte Prüfungsaufwand darf den Betrieb des Portals weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren, hat aber zu berücksichtigen, dass eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen von betroffenen Ärzten durch den Portalbetreiber eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte der (anonym oder pseudonym) bewerteten Ärzte beim Portalbetrieb hinreichend geschützt sind.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.08.2013 - Az.: I ZR 85/12
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes für öffentliches Zugänglichmachen von Filmwerken auf den Speicherplätzen seines Servers

Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.08.2013 - Az.: I ZR 79/12
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Filehosting-Diensteanbieters bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.07.2013 - Az.: KVR 11/12
Leitsatz:

Wettbewerbsbeschränkung durch sog. Rabattstaffel: Gehörsverletzung bei fehlendem gerichtlichem Hinweis auf eine der Entscheidung zugrunde liegende Norm; sortimentsbedingte Abhängigkeit des Händlers von den Produkten des Herstellers

Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.01.2016 - Az.: XI ZR 91/14
Leitsatz:

1. Bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ist nach § 675w Satz 3 BGB Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen.

2. Der Zahlungsdienstnutzer muss zur Erschütterung eines für die Autorisierung eines Zahlungsauftrags sprechenden Anscheinsbeweises keinen konkreten und erfolgreichen Angriff gegen das Authentifizierungsinstrument vortragen und beweisen, sondern kann sich auch auf außerhalb des Sicherheitssystems des Zahlungsdienstleisters liegende Umstände stützen, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen.

3. Es gibt keinen einen Anscheinsbeweis rechtfertigenden Erfahrungssatz, dass bei einem Missbrauch des Online-Bankings, wenn die Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments korrekt aufgezeichnet worden und die Prüfung der Authentifizierung beanstandungsfrei geblieben ist, eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers nach § 675v Abs. 2 BGB vorliegt.

4. Zur Anwendbarkeit der Grundsätze der Anscheinsvollmacht und eines Handelns unter fremdem Namen bei einem Missbrauch des Online-Bankings.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.11.2013 - Az.: 5 StR 377/13
Leitsatz:

Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.01.2015 - Az.: I ZR 95/14
Leitsatz:

Ein Regelstreitwert in Wettbewerbssachen existiert nicht, denn ein solcher ist mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen. 

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.01.2010 - Az.: I ZB 14/09
Leitsatz:

Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung in einer Wettbewerbssache