Urteile nach Gerichten
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 30.01.2008 - Az.: 1 BvR 829/06
- Bundesverfasssungsgericht , Beschluss v. 20.03.2007 - Az.: 1 BvR 1226/06
- Bundessozialgericht , Beschluss v. 10.02.2005 - Az.: B 4 RA 200/04 B
- Bundessozialgericht , Urteil v. 07.07.2005 - Az.: B 3 KR 29/04 R
- Bundessozialgericht , Beschluss v. 16.07.2010 - Az.: B 11 AL 180/09 B
- Leitsatz:
Ein Arbeitssuchender hat keinen Anspruch darauf, dass er im Berufsinformationszentrum sämtliche Webseiten außerhalb des Hausangebotes ohne personenbezogene Registrierung nutzen darf. Dies gehört nicht zu der Grundsicherung und verstößt auch nicht gegen die informationelle Selbstbestimmung des Arbeitslosen.
- Bundessozialgericht , Urteil v. 06.05.2009 - Az.: B 11 AL 11/08 R
- Leitsatz:
Ein Bordellbetreiber hat keinen Anspruch auf Vermittlung von Prostituierten durch die Arbeitsagentur. Die Entgegennahme und Durchführung dieses Auftrags verstößt gegen die guten Sitten, so dass eine vermittlerische Tätigkeit sozialrechtliche Vorschriften verletze.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.04.2011 - Az.: 33 W (pat) 526/10
- Leitsatz:
Zwischen der Bezeichnung der Musikgruppe "Scorpions" in den Klassen für CDs, Schallplatten und Merchandise-Artikel und "Scorpion Budo's Finest" in der Klasse für Kampfsportbekleidung besteht hinsichtlich ergänzender Waren wie T-Shirts, Sweatshirts und Freizeitkappen Verwechslungsgefahr.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 266/09
- Leitsatz:
1. Zwischen den Bezeichnungen "Luci" und "Luxy" in der Klasse für Damenbekleidung besteht keine Verwechslungsgefahr.
2. Die Verwendung weiblicher Vornamen für Marken der Modebranche führt nicht zum Verlust der Kennzeichnungskraft der Marke. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.02.2012 - Az.: 9 W (pat) 28/08
- Leitsatz:
Ein Perpetuum Mobile ist mangels seiner technischen Brauchbarkeit nicht patentierbar, da es anerkannten naturwissenschaftlichen Gesetzen widerspricht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 551/10
- Leitsatz:
Die Erstattung der Beschwerdegebühr in einer Markenrechtsstreitigkeit kann grundsätzlich auch dann nicht verlangt werden, wenn die Beschwerde Erfolg hat. Etwas anderes gilt nur in Ausnahmefällen aus Billigkeitsgründen.

