Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 21.09.2017 - Az.: 1 Ws 55/17
- Leitsatz:
Anspruch auf strafrechtliche Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft bei Verdacht von Urheberrechtsverletzungen
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 11.02.2004 - Az.: 1 U 68/03
- Leitsatz:
1.
Werden gegenüber einem Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, genügt für deren Einbeziehung in den Vertrag jede auch stillschweigende Willensübereinstimmung der Vertragsparteien. Ausreichend ist insoweit, dass der Verwender erkennbar auf seine AGB verweist und der unternehmerische Vertragspartner deren Geltung nicht widerspricht.
2.
Eine ausdrückliche Einbeziehung der AGB ist auch dann wirksam, wenn eine Vertragspartei auf die Geltung ihrer im Internet unter einer bestimmten Adresse abrufbaren AGB hinweist und der andere (Unternehmer-)Vertragspartner sich weder an der angegebenen Internetadresse über den Inhalt der AGB informiert noch die Übersendung der AGB in Schriftform anfordert. - Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 28.03.2002 - Az.: 2 U 121/00
- Leitsatz:
Ein nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG nicht der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG bedürftiges Geschäft liegt vor, wenn ein Unternehmensberater Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln aus einer im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Existenzgründerberatung empfohlenen öffentlichen Förderung leistet.
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 15.03.2004 - Az.: 2 W 24/04
- Leitsatz:
Der Streitwert für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Übermittlung von unverlangter Werbung im E-Mail-Wege untersagt werden soll, beträgt regelmäßig mindestens EUR 7.500,--, weil nicht allein auf die Kosten abzustellen ist, unter deren Aufwendung der Antragsteller die Übermittlung der Sendungen unterbinden könnte, sondern auf sein materielles und immaterielles Interesse, von derartigen Belästigungen verschont zu bleiben.
Sachverhalt zu 2 W 24/04 = 5 (8) T 69/04
Die Antragsteller beantragten beim Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der der Antragsgegnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt werden sollte, künftig im Wege der E-Mail-Werbung unter einer E-Mail-Adresse sowie einer Domain, jeweils bestimmt bezeichnet, an die Antragsteller heranzutreten, es sei denn, diese hätten zugestimmt oder ihr Einverständnis sei zu vermuten. Den Streitwert bezifferten die Antragsteller mit EUR 5.001,--. Entgegen dieser Wertangabe setzte das Landgericht den Streitwert auf EUR 1.000,-- fest, weil die infolge der unerwünschten Werbung verursachte Belästigung und der möglicherweise erforderliche Blockadeaufwand mit vier Stunden zu je EUR 250,-- zu bemessen sei, und verwies den Rechtsstreit auf Antrag der Antragsteller an das Amtsgericht Bremen.
Gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts haben die Antragsteller Beschwerde erhoben. Das Landgericht hat ihr nicht abgeholfen. Zur Begründung hat es darauf verwiesen, dass derjenige, der E-Mail-Adressen mit den Benutzernamen(sbestandteilen) "info" oder "office" einrichte, im Eigeninteresse geeignete Vorkehrungen gegen Spam-E-Mails treffen müsse. Solche Vorkehrungen seien in Gestalt des Einsatzes von Anti-Spam-Software möglich und zumutbar. - Landgericht Bremen, Urteil v. 30.01.2003 - Az.: 12 O 383/02
- Landgericht Bremen, Urteil v. 27.05.2010 - Az.: 12 O 500/09
- Leitsatz:
Einem Unternehmen ist es gestattet mit den Worten "Erster" für einen Tarif- und Geschwindigkeitsvergleich zu werben, wenn die Aussage tatsächlich der Wahrheit entspricht. Der Werbeslogan stellt insofern keine rechtswidrige Spitzenstellungsbehauptung dar.
- Landgericht Bremen, Urteil v. 30.01.2003 - Az.: 12 O 383/02
- Landgericht Bremen, Urteil v. 27.08.2009 - Az.: 12 O 59/09
- Leitsatz:
Es handelt sich nicht um wettbewerbswidrige Werbung, wenn ein eBay-Händler seine Rechnung mit der Mehrwertsteuer ausweist. Insbesondere bei den Kleinbeträgen ist der gesonderte Ausweis der Mehrwertsteuer keine Selbstverständlichkeit, so dass darauf hingewiesen werden darf.
- Landgericht Bremen, Urteil v. 31.08.2016 - Az.: 1 O 969/15
- Leitsatz:
Service-Gebühr für Übersendung digitaler Eintrittskarten rechtswidrig
- Landgericht Bremen, Urteil v. 30.01.2003 - Az.: 12 O 383/02

