Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Brandenburg_an_der_Havel, Beschluss v. 10.12.2007 - Az.: 6 W 196/07
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss v. 15.12.2011 - Az.: 5 B 184/11
Leitsatz:

1. Die vorläufige Genehmigung zur Einführung eines Produkts (hier: Mentholzigaretten) kann nur erfolgen, wenn dem Hersteller bei Verweigerung der Genehmigung schwere wirtschaftliche Nachteile entstehen und er dadurch in Existenznot gerät.
2. Im Rahmen einer vorläufigen Genehmigung zum Inverkehrbringen eines Produkts, wiegt das Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung schwerer, als das Interesse des Unternehmers am Vertrieb des Produkts.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 08.02.2012 - Az.: 2 U 7/11
Leitsatz:

Der Schadensersatzanspruch für die ungenehmigte Verwendung von Fotos eines Mediengestalters zur Bebilderung eines privaten eBay-Angebots beläuft sich auf 20 EUR pro Foto. Die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) sind nicht anwendbar. Ein Freistellungsanspruch für die für eine Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten besteht nicht, wenn die Einschaltung des Rechtsanwalts nicht erforderlich war.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 14.10.2011 - Az.: 2 W 92/11
Leitsatz:

1. Die Bemessung des Streitwerts für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche - hier Nutzung eines einzelnen Fotos für eine private eBay-Auktion - muss grundsätzlich die wirtschaftlichen Interessen und den Angriffsfaktor der Rechtsverletzung berücksichtigen. Allerdings müssen generalpräventive Erwägungen außer Acht bleiben.
2. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch in derartigen Fällen liegt bei 300,- EUR. Dieser erhöht sich um weitere 300,- EUR Schadensersatz, welches sich aus 150,- EUR Lizenzschaden zuzüglich 150,- EUR Verletzerzuschlag zusammensetzt. Insgesamt ist von einem Streitwert von 600,- EUR auszugehen.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 19.07.2001 - Az.: 2 U 141/00
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 24.11.2010 - Az.: 2 U 113/08
Leitsatz:

Trotz der Entscheidung des EuGH, der grundsätzlich eine Nutzung fremder Marken als Keywords als rechtmäßig erachtet, liegt nach Ansicht des OLG Braunschweig eine Markenrechtsverletzung vor, wenn ein Unternehmen einen Begriff unter der Option "weitgehend passende Keywords" angibt und so eine Anzeige des Unternehmens neben den Suchergebnissen einer fremden Marke erscheint.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 01.09.2010 - Az.: 2 U 36/10
Leitsatz:

Von einer missbräuchlichen Abmahnung ist nur dann auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Abmahners die Erzielung der Rechtsanwaltsgebühren ist. Eine missbräuchliche Abmahnung liegt jedoch nicht vor, wenn eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgeschickt wird, die weiter gefasst ist, als das eigentliche Begehren und in der eine Vertragsstrafe von 5.100,- EUR angedroht wird.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06
Leitsatz:

 
1.
Die Verwendung der Marke eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontext-sensitiv erscheinenden Anzeige bei Google (Adword) stellt eine markenmäßige Benutzung dieser Marke und damit eine Verletzung der Markenrechte im Sinne des § 14 MarkenG dar, wenn es sich für die betreffenden Waren bzw. Dienstleistungen um eine typische Markenbezeichnung handelt, die keinen beschreibenden Inhalt erkennen lässt. Das gleiche gilt für die Verwendung eines gemäß §§ 5, 15 MarkenG geschützten hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteils der Firma eines Dritten, der geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden.
 
2.
Für Adwords gilt insofern das gleiche wie für Metatags (dazu vgl.: BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 "Impuls" WRP 2006, 1513).

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 2 U 225/09
Leitsatz:

Ein eBay-Anbieter, welcher ausschließlich Herrenunterwäsche- und Bademode verkauft, steht in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einer Anbieterin, die lediglich Kinderbekleidung oder Damenmode veräußert.