Urteile nach Gerichten
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 14.10.2009 - Az.: 1 BvR 2436/09
- Leitsatz:
Es liegt keine Verletzung der Pressefreiheit vor, wenn sitzungspolizeilich durch den Vorsitzenden einer Jugendstrafkammer die Anzahl der Medienvertreter in einem eigentlich nicht öffentlichen Prozess eingeschränkt wird. Die Berichterstattung wird nicht generell untersagt, sondern nur für einzelne Unternehmen.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 25.06.2009 - Az.: 1 BvR 134/03
- Leitsatz:
Der Zeitschriftenverleger, der in der Rubrik "Presseschau" fremde Beiträge veröffentlicht, haftet als Verbreiter für diese Äußerungen.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 18.05.2009 - Az.: 2 BvR 2233/07
- Leitsatz:
"Dual use"-Software ist kein taugliches Tatobjekt des § 202c StGB, dem sogenannten "Hacker-Paragrafen". Die bloße Eignung einer Software reicht nicht aus, um eine Strafbarkeit zu begründen. Vielmehr muss das Programm zielgerichtet zu einer Schädigung entwickelt worden sein und in dieser Absicht eingesetzt werden.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 2 BvR 1372/07
- Leitsatz:
1. Besteht der Verdacht, dass mit Kreditkarten der Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornografischem Inhalt bezahlt wird, darf die Staatsanwaltschaft von den Kreditinstituten einen Datenabgleich mit den Konten verlangen.
2. Der bloße Abgleich ohne Trefferübereinstimmung verletzt einen Kreditkarteninhaber nicht in seinen Grundrechten, wenn die Anonymität des Betroffenen jederzeit gewahrt ist. - Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 1 BvR 127/09
- Leitsatz:
Die Schätzung der Lizenzgebühr für die unerlaubte Foto-Nutzung eines bekannten Fernsehstars (hier: Fernsehköchin Sarah Wiener) ist rechtmäßig, wenn die Richter die Schadenshöhe nicht willkürlich bemessen, sondern den Bekanntheitsgrad und den Sympathiewert als Anknüpfungspunkte verwenden.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 06.12.2008 - Az.: 2 BvR 2369/08
- Leitsatz:
Die Darstellung Scheinjugendlicher in pornographischen Filmen ist verboten und fällt unter den Straftatbestand jugendpornographischer Schriften gemäß § 184c StGB. Eine Strafbarkeit ist allerdings erst dann gegeben, wenn der Zuschauer zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind, also ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 11.12.2008 - Az.: 1 BvR 1563/08
- Leitsatz:
1. Nationale deutsche Gerichte sind nicht an die Markenentscheidungen des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) gebunden.
2. Es besteht daher für deutsche Gerichte in solchen Fällen auch keine Vorlagepflicht, den Rechtsstreit dem EuGH vorzulegen. - Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 15.12.2008 - Az.: 1 BvR 69/08
- Leitsatz:
Berücksichtigt ein Gericht trotz unstreitigen Vorliegens eines Fernabsatzvertrages die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht, liegt ein Verstoß gegen das Willkürverbot vor.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 03.12.2008 - Az.: 1 BvQ 47/08
- Leitsatz:
Ein gerichtliches Verbot, wonach die Benutzung von Laptops und Notebooks durch Journalisten im Rahmen eines Gerichtsprozesses nicht zugelassen wird, ist verfassungsgemäß.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 03.07.2006 - Az.: 2 BvR 1458/03

