Urteile nach Gerichten
- Landgericht Bonn, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 11 O 150/08
- Leitsatz:
Ein Stromanbieter handelt wettbewerbswidrig, wenn er auf unlautere Weise auf die Kunden seiner Konkurrenten einwirkt und sie dadurch zur Vertragsunterzeichnung zwingt. Auch die darauffolgende Abbuchung der Abschlagszahlungen von dem Kundenkonto verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das gesamte Verhalten verstößt gegen das Verbot der gezielten Behinderung der Wettbewerber.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 31.07.2014 - Az.: 6 S 54/14
- Leitsatz:
Bei online gekauftem Heizöl besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, da es sich um eine Ware handelt, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 07.01.2015 - Az.: 5 S 47/14
- Leitsatz:
Das Anfertigen von Fotos, auf denen unangeleinte Hunde mit ihrem Herrchen zu sehen sind und die Ordnungswidrigkeiten (hier: freies Laufenlassen des Hunden in einem Naturschutzgebiete) beinhalten, darf nicht durch Privatpersonen erfolgen.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 11 O 56/09
- Leitsatz:
Es ist unzulässig, an Geschäftskunden E-Mail-Reklame zu versenden, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass der Adressat jederzeit widersprechen kann und dass für diesen Widerspruch lediglich die Übermittlungskosten anfallen.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 22.04.2015 - Az.: 9 O 163/14
- Leitsatz:
1. Grundsätzlich gelten hohe Sorgfaltsmaßstäbe bei der Verwendung von fremden Fotos, d.h. ein Unternehmen muss umfassend prüfen, inwieweit es befugt ist, ein Bild für seine kommerziellen Zwecke einzusetzen. Dabei reicht es nicht aus, das Foto von einem Berufsfotografen oder Werbeagentur zu erwerben,
2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein ursprünglich lizensiertes Bild über die Lizensierungszeit hinaus verwendet wird und der Verwender vom Ablauf der Lizensierung keine Kenntnis hatte. In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Verschulden, so dass ein Schadensersatzanspruch ausscheidet. - Landgericht Bonn, Urteil v. 11.03.2015 - Az.: 30 O 33/14
- Leitsatz:
Die Werbeaussagen "Mit Leichtigkeit und einem aktiven Stoffwechsel zu Ihrer Wohlfühlfigur!”, "verlieren auch Sie spielend bis zu zwölf Kilo in einem Monat!” und "Ohne Hungergefühle” für ein Nahrungsergänzungsmittel ist irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn die entsprechende Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 12.06.2015 - Az.: 16 O 38/14
- Leitsatz:
Ein TÜV-Zertifiziertes Bausachverständiger darf auch ohne Hinweis auf den TÜV für seine Tätigkeit werben.
- Landgericht Bonn, Beschluss v. 28.08.2008 - Az.: 6 S 154/08
- Leitsatz:
Für den Zeugenbeweis besteht ein Verwertungsverbot, wenn während eines Telefongesprächs der Lautsprecher ohne Erlaubnis laut gestellt wird und Dritte das Gesprochene mithören können. Ist die Bewertung dieser Zeugenaussage unterblieben, besteht an der Rechtmäßigkeit der Beweisaufnahme jedoch kein Zweifel.
- Landgericht Bonn, Beschluss v. 25.09.2008 - Az.: 27 Qs 49/08
- Leitsatz:
Wird in einem Presseartikel über eine Arbeitsgruppe berichtet, deren Aufgabe es ist, zu verhindern, sich im Bereich der Gewinnung von Sponsoren "Nicht-ins-Gehege-zu-kommen", begründet den Verdacht einer kartellrechtswidrigen Absprache und rechtfertigt damit einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 10 O 395/08
- Leitsatz:
Grundsätzlich trifft einen Mobilfunkanbieter eine Aufklärungspflicht darüber, welche Nutzungsmöglichkeiten ein Mobilfunkgerät besitzt und welche Tarife und Optionen damit verbunden sind. Er muss einen neuen Kunden aber nicht zwangsläufig über eine Internetnutzung des Handys aufklären, wenn der Kunde kein Interesse daran zeigt und hauptsächlich seine Telefonkosten niedrig halten will.

