Urteile nach Gerichten

Landgericht Bonn, Urteil v. 10.01.2014 - Az.: 15 O 189/13
Leitsatz:

Ein Anwalt, der auf seinem Briefbogen eine E-Mail-Adresse angibt, ist zur täglichen Kontrolle seines Spam-Ordners verpflichtet.

Landgericht Bonn, Beschluss v. 10.02.2011 - Az.: 31 T 112/10
Leitsatz:

Einer Zustellungsurkunde, die in einen unbeschrifteten Briefkasten eingeworfen wird, kommt keine erhöhte Beweiskraft zu. Dies gilt zumindest dann, wenn die Zustellung des Boten nur aufgrund eines internen, aber ungeprüften Verteilungsplans geschieht und die Zugehörigkeit des Briefkastens zu einem bestimmten Unternehmen daher nicht verifiziert ist.

Landgericht Bonn, Beschluss v. 21.07.2010 - Az.: 30 O 75/10
Leitsatz:

1. Es liegt eine unzulässige Beschränkung der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung vor, wenn diese eingeleitet wird mit den Worten "Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt: (…)".
2. Für die Ahndung 11 unterschiedlicher Wettbewerbsverstöße ist ein Streitwert von 30.000,- EUR gerechtfertigt.

Landgericht Bonn, Urteil v. 16.11.1999 - Az.: 10 O 457/99
Landgericht Bonn, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 1 O 207/10
Leitsatz:

Ein Telekommunikationsunternehmen darf auf Verlangen der Mutter nicht die Adresse des Vaters ihres Kindes herausgeben. Einen Auskunftsanspruch hat die Mutter nicht, auch wenn sie angibt die Adresse nur zwecks Vaterschaftsfeststellung zu benötigen.

Landgericht Bonn, Urteil v. 14.09.2010 - Az.: 8 S 52/10
Leitsatz:

Die Verweigerung der Telekom, ursprünglich unbefristete Telefonkarten nicht umzutauschen, ist unzulässig.

Landgericht Bonn, Urteil v. 01.06.2010 - Az.: 7 O 470/09
Leitsatz:

Ein Telekommunikationsunternehmen ist gegenüber seinen Kunden zur besonderen Fürsorge verpflichtet. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um langjährige Kunden handelt. Entstehen bei den Kunden scheinbar grundlos extrem hohe Kosten durch die Internetnutzung, ist das Unternehmen aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen und möglicherweise den Internetzugang zu sperren.

Landgericht Bonn, Urteil v. 06.11.2009 - Az.: 1 O 360/09
Leitsatz:

Die bei eBay abgegebene Bewertung "Gefälscht" ist geeignet, den Betrieb des Online-Shop-Betreibers zu gefährden. Bei der Aussage "Gefälscht" handelt es sich um eine im Wahrheitsgehalt nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Diese ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Landgericht Bonn, Urteil v. 01.12.2009 - Az.: 11 O 92/09
Leitsatz:

1. Unternehmer, die an Verbraucher Waren oder Leistungen im Fernabsatzverkehr anbieten, sind gemäß der Preisangabenverordnung verpflichtet anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten.
2. Eine Ausnahme besteht bei Konstellationen, bei denen dem Verbraucher verdeutlicht wird, dass er den konkreten Endpreis erst im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer erfahren wird. Dann genügt es, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Hinweis bezüglich der Umsatzsteuer später, aber noch vor seiner Kaufentscheidung, erfährt.

Landgericht Bonn, Urteil v. 22.12.2009 - Az.: 11 O 92/09
Leitsatz:

Es liegt nicht zwingend ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn in einem Online-Angebot eines Internet-Händlers der Hinweis auf die Umsatzsteuer fehlt. Die Irreführung und die damit einhergehenden Nachteile für den Wettbewerb sind verhältnismäßig gering.