Urteile nach Gerichten

Amtsgericht Bochum, Urteil v. 25.02.2004 - Az.: 44 C 640/03
Amtsgericht Bochum, Urteil v. 25.02.2004 - Az.: 44 C 640/03
Amtsgericht Boeblingen, Beschluss v. 13.11.2009 - Az.: 3 C 1895/09
Leitsatz:

Die Rückportierung der Rufnummer auf den ehemaligen Netzbetreiber ist nach Erteilung der Zustimmung zur Portierung gegenüber dem neuen Netzbetreiber nicht mehr möglich. Daher kann der Anspruch des Kunden auf Freigabe der Leitung gegenüber dem ehemaligen Netzbetreiber nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung verfolgt werden, sondern nur im Wege des Hauptsacheverfahrens.

Landgericht Bonn, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 11 O 49/11
Leitsatz:

1. Die Telekom Deutschland GmbH darf Verbraucher nicht ohne ihre vorherige Einwilligung zu Werbezwecken telefonisch kontaktieren.
2. Dies gilt auch dann, wenn die betroffenen Verbraucher eine darauf bezogene, nicht-optionale Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom bei Vertragsabschluss unterzeichnet haben, da solche Klauseln unwirksam sind.

Landgericht Bonn, Urteil v. 01.01.1970 - Az.: 5 S 197/04
Landgericht Bonn, Urteil v. 30.09.2011 - Az.: 16 O 104/10
Leitsatz:

Ein Sachverständiger darf nicht mit einer bereits abgelaufenen Bestellung für die Industrie- und Handelskammer werben. Eine solche Werbung ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Landgericht Bonn, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 14 O 184/10
Leitsatz:

Die Reklame für Zahnimplantate zum Preis von pauschal 888,- EUR ist rechtswidrig. Dies gilt vor allem dann, wenn die Werbung reißerisch aufgemacht ist. Der Preis für Zahnbehandlungen ist gesetzlich in der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt, so dass eine Abweichung hiervon wettbewerbswidrig ist.

Landgericht Bonn, Urteil v. 19.09.2011 - Az.: 1 O 448/10
Leitsatz:

Die Online-Reklame des Telekommunikationsunternehmens Deutsche Telekom AG ist irreführend, wenn für einen DSL-Tarif mit folgenden Worten geworben wird


"Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung"


und dabei in Wahrheit ab einer gewissen Inanspruchnahme der Leistung die Datenmenge gedrosselt wird.



Landgericht Bonn, Urteil v. 30.06.2011 - Az.: 14 O 17/11
Leitsatz:

Bei der Werbeaussage "verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation wie im klassischen Brief" für den E-Postbrief handelt es sich um eine irreführende Äußerung und damit um einen Wettbewerbsverstoß. Der Verbraucher geht davon aus, dass "verbindlich" als rechtsverbindlich und beispielsweise fristwahrend verstanden wird, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.

Landgericht Bonn, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 23 KLs 10/10
Leitsatz:

Ein in einer Führungsposition stehender Angestellter macht sich wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar, wenn er die telefonischen Verbindungsdaten von Mitarbeitern und Journalisten an ein Sicherheitsunternehmen herausgibt. Dies gilt auch dann, wenn Grund für die Weitergabe der Vorwurf gegenüber einem Mitarbeiter ist, der angeblich sensible Informationen an die Medien übergeben haben soll.