Urteile nach Gerichten

Landgericht Bochum, Urteil v. 22.09.2010 - Az.: I-13 O 94/10
Leitsatz:

Es liegt keine wettbewerbswidrige Alleinstellungsbehauptung vor, wenn ein Unternehmen im Internet mit folgenden Worten für seine Produkte wirbt:





"Nagelkosmetik zu Top Preisen".


Der durchschnittliche Kunde erkennt, dass es sich um in der Werbung gebräuchliche Anpreisung handelt, die nicht den Eindruck erwecken will, das günstigste Produkt am Markt zu sein.

Landgericht Bochum, Beschluss v. 03.09.2010 - Az.: I-12 O 167/10
Leitsatz:

Ein Händler, der seine Waren über das Internet anbietet, verhält sich wettbewerbswidrig, wenn er die gesetzliche Gewährleistung mit den Worten "24 Monaten Garantie" bewirbt.

Landgericht Bochum, Urteil v. 22.09.2010 - Az.: I-13 O 94/10
Leitsatz:

Die Online-Werbung mit dem Slogan "zu günstigsten Top-Preisen" stellt keine wettbewerbswidrige Alleinstellungsberühmung dar. Es handelt sich um eine Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Reklame auf einer "eu"-Top-Level-Domain geschaltet wurde.

Landgericht Bochum, Urteil v. 27.07.2010 - Az.: I-12 O 56/10
Leitsatz:

Elektronikhändler dürfen ihre Waren auf der Online-Auktionsplattform eBay mit der Maßeinheit "cm" bewerben. Die Maßangabe "Zoll" ist zwar für Bildschirmdiagonalen grundsätzlich vorgesehen. Bei der Nutzung der "cm"-Angabe handelt es sich jedoch um einen nicht abmahnfähigen Bagatellverstoß.

Landgericht Bochum, Urteil v. 02.02.2010 - Az.: 17 O 159/09
Leitsatz:

Ein überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung führt nicht zwingend zur Rechtsmissbräuchlichkeit. Dasselbe gilt für die gleichzeitige Geltendmachung von Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüchen.

Landgericht Bochum, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: I-13 O 217/09
Leitsatz:

Es ist von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten auszugehen, wenn sachbeherrschendes Motiv nicht der faire Wettbewerb ist, sondern lediglich die Geltendmachung von Gebühren.

Landgericht Bochum, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: I-13 O 261/09
Leitsatz:

Ein Unternehmen handelt rechtswidrig, wenn es gegenüber seinem Mitbewerber Abmahnungen ausspricht und dabei getrennt gegen die GmbH und den Geschäftsführer vorgeht. Von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ist vor allem dann auszugehen, wenn für die gesonderten Abmahnungen weder ein wirtschaftliches oder wettbewerbsrechtliches Interesse spricht.

Landgericht Bochum, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: I-17 O 21/09
Leitsatz:

Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtlich nicht abmahnfähige Bagatelle, wenn ein Elektronikhändler seine Online-Angebote für Bildschirme lediglich mit Zollangaben versieht ohne zeitgleich die Zentimeter-Größe anzugeben.

Landgericht Bochum, Urteil v. 02.02.2010 - Az.: I-17 O 159/09
Leitsatz:

1. Veräußert jemand über die Internet-Auktionsplattform eBay Elektroartikel, handelt er wettbewerbswidrig, wenn er nicht den Hersteller und/oder Importeur der ausländischen Waren angibt.
2. Ebenso unzulässig ist es, ausländische Elektrowaren anzubieten, die keine deutsche Bedienungsanleitung enthalten. Auf diesen Umstand muss im Rahmen der Werbung zumindest hingewiesen werden.

Landgericht Bochum, Urteil v. 06.08.2014 - Az.: I-15 O 88/14
Leitsatz:

1. Grundpreise müssen auch in der Artikelübersicht bei eBay angegeben werden. Es reicht nicht aus, wenn die Grundpreisangabe erst auf der Produkt-Einzelseite angegeben wird.
2. Nicht ausreichend ist es, wenn die Grundpreisangabe erst mittels der Mouseover-Funktion angezeigt wird.