Urteile nach Gerichten

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 19.02.2008 - Az.: 1 BvR 1886/06
Leitsatz:

Anwaltsdienstleistungen bei eBay anzubieten, ist mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar.

Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 1 BvR 370/07
Leitsatz:

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist. Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 01.02.2011 - Az.: 2 BvR 1236/10
Leitsatz:

Eine Offenlegungspflicht der Geschäftsunterlagen und eine Sanktionierung gegenüber einer GmbH, welche im Wege eines Ordnungsgeldverfahrens durchgesetzt werden kann, ist verfassungsgemäß.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.02.2011 - Az.: 1 BvR 3050/10
Leitsatz:

1. Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, eine Speicherung von IP-Adressen und Verbindungsdaten "auf Zuruf" vorzunehmen.
2. Ein Rechteinhaber muss die Rechtekette glaubhaft und unmissverständlich nachweisen.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 14.09.2010 - Az.: 1 BvR 1504/10
Leitsatz:

Wird eine Verfassungsbeschwerde aufgrund eines Streits über den Schutz und die Verwendung von geschützten Marken zur Fußballweltmeisterschaft auf die wettbewerbsrechtliche Generalklausel gestützt, so muss in der Begründung konkret erklärt werden, warum die Generalklausel über das Markenrecht und die Spezialtatbestände des Wettbewerbsrechts hinaus Anwendung findet.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 26.04.2010 - Az.: 1 BvR 1991/09
Leitsatz:

Ein Online-Dienst, welcher Dritten Stadtplankarten gegen Zahlung einer Lizenz anbietet, wird in unzulässiger Weise in seinen Rechten verletzt, wenn ihm im Rahmen einer amtsgerichtlichen Entscheidung ohne nähere Begründung der Rechtsweg und die Beschreitung in den nächsten Instanzenzug abgeschnitten wird.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 15.03.2010 - Az.: 1 BvR 476/10
Leitsatz:

1. Es besteht eine Pflicht dazu, dass hochpreisige Schmuckstücke, die in einer Auslage im Schaufenster beworben werden, mit einem Preis ausgezeichnet werden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor.
2. Dabei ist es zulässig, dass Antiquitäten und Kunstgegenstände von dieser Regelung ausnahmsweise ausgenommen sind.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 18.02.2010 - Az.: 1 BvR 2477/08
Leitsatz:

Die Neue Rheinische Zeitung darf in einem Artikel über eine Auseinandersetzung mit einem Anwalt wörtlich aus dessen E-Mail an die Zeitung zitieren. Im Rahmen einer Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Anwalts überwiegt die Pressefreiheit.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 20.01.2010 - Az.: 1 BvR 2062/09
Leitsatz:

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,- € bei einer erstmaligen Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in einem einfach gelagerten Fall wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.11.2009 - Az.: 1 BvR 1964/09
Leitsatz:

1. Die Kostentragungspflicht im Zivilverfahren richtet sich allein nach dem Obsiegen / Unterliegen der Parteien.
2. Eine Kostenentscheidung, die diesen Grundsatz missachtet, ist willkürlich und damit verfassungswidrig.