Urteile nach Gerichten

Landgericht Bielefeld, Beschluss v. 03.01.2017 - Az.: 4 O 144/16
Leitsatz:

Twitter-Feed nicht urheberrechtlich geschützt

Landgericht Bielefeld, Urteil v. 11.04.2017 - Az.: 12 O 82/16
Leitsatz:

Werbeaussage für Vibrator "Für schnellere, intensivere und multiple Orgasmen" wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

Landgericht Bielefeld, Urteil v. 08.08.2018 - Az.: 3 O 80/18
Leitsatz:

Irreführende Kalorienangabe auf Müsli-Packung

Landgericht Bielefeld, Urteil v. 08.11.2005 - Az.: 20 S 49/05
Arbeitsgericht Bielefeld, Beschluss v. 26.01.2011 - Az.: 6 BV 46/10
Leitsatz:

Verschafft sich ein Betriebsratsvorsitzender aufgrund seiner Position als EDV-Organisationsprogrammierer EDV Einsicht in die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter, so liegt darin ein strafbares Abrufen der Daten. Die Verletzung des Datengeheimnisses stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese begründet nicht zwingend eine fristlose Kündigung; eine Abmahnung und Belehrung über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen genügt.

Amtsgericht Bielefeld, Urteil v. 13.12.2010 - Az.: 42 C 603/10
Leitsatz:

Durch die unverlangte Zusendung von Originalpressefotos an die Redaktion einer Zeitung tritt urheberrechtliche Erschöpfung, d.h. die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, ein. Mit der Zusendung hat der Versender der Bilder jeglichen Zugriff auf die Fotos verloren. Die darauffolgende Verwendung der Fotos in einer eBay-Auktion stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Amtsgericht Blomberg, Urteil v. 11.02.2016 - Az.: 4 C 64/15
Leitsatz:

Es besteht keine Wiederholungsgefahr, wenn der Versand einer Spam-Mail bereits länger zeitlich zurückliegt.

Landgericht Bochum, Urteil v. 22.12.2011 - Az.: I-4 O 189/11
Leitsatz:

Die Angaben "sofort verfügbar" und "Lieferzeit kann abweichen" in einem Internetangebot sind nicht irreführend, da der durchschnittliche Verbraucher in der Lage ist, die Begriffe zu unterscheiden.

Landgericht Bochum, Urteil v. 16.11.2010 - Az.: 12 O 162/10
Leitsatz:

Es ist von einer rechtsmissbräuchlichen Gegenabmahnung auszugehen, wenn nur das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund steht und nicht der faire Wettbewerb. Ein Indiz für den Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Abmahner beim Begleichen der Kosten ankündigt, auf die Unterlassungserklärung zu verzichten und in Bezug auf die Kostenforderung eine unverhältnismäßig kurze Frist setzt.

Landgericht Bochum, Urteil v. 11.08.2010 - Az.: I-13 O 119/10
Leitsatz:

Platziert ein Rechtsanwalt einen deutlichen Hinweis auf seiner Homepage mit den Worten:


"Dies ist eine private Internetseite"


so deutet dies darauf hin, dass er diese Webseite ausschließlich privat nutzen und keine Verknüpfung mit seiner beruflichen Tätigkeit herstellen will. Dafür spricht auch der Umstand, dass er seinen Webseiten-Administrator in der Vergangenheit gebeten hat, alle beruflichen Inhalte vom Server zu entfernen.