Urteile nach Gerichten

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 27.03.2007 - Az.: 5 C314/06
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil v. 07.02.2002 - Az.: 8 C 538/01
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil v. 07.02.2002 - Az.: 8 C 538/01
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil v. 31.03.2005 - Az.: 9 C 516/04
Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil v. 17.12.2009 - Az.: 8 C 158/09
Leitsatz:

1. Eine sofortige Leistung, wie beispielsweise die Freigabe eines Telefonanschlusses, kann im Wege der einstweiligen Verfügung nur durchgesetzt werden, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Ein solcher kann bei existenzgefährdenden Nachteilen gegeben sein.
2. Wird der Telefonanschluss aufgrund fehlender Zahlungen gesperrt und wartet der Anschlussinhaber zunächst Monate, bevor er die Freigabe gerichtlich durchsetzen will, so liegt keine Eilbedürftigkeit mehr vor und der normale Klageweg muss beschritten werden.

Kammergericht Berlin_1, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 124/02
Oberverwaltungsgericht Berlin_Brandenburg, Beschluss v. 30.11.2011 - Az.: 10 N 48.09
Leitsatz:

Die wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahme von Textstellen aus einer Internetquelle ohne Angabe der Quelle stellt eine Täuschungshandlung dar.

BFH, v. 01.01.1970 - Az.: X R 4/07
Landgericht Bielefeld, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 12 O 16/11
Leitsatz:

Die Werbung mit den Worten "Testsieger" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn das tatsächliche Ergebnis schlechter war und andere Produkte besser bewertet worden sind.

Landgericht Bielefeld, Urteil v. 11.05.2010 - Az.: 4 O 292/06
Leitsatz:

Es liegt kein Urheberrechtsverstoß des Herausgebers vor, wenn eine Zeitschriftensammlung mitsamt aller Texte in eine Online-Datenbank eingestellt wird. Von einer Verletzung kann nur ausgegangen werden, wenn einzelne Artikel aus dem Zeitschriftenverbund bewusst herausgelöst werden und eine konkrete und individuelle Zusammenstellung erfolgt.