Urteile nach Gerichten

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.10.2007 - Az.: OVG 1 S 121/07
Leitsatz:

Die On-Line-Vermittlung von Sportwetten für ein nicht im Land Brandenburg konzessioniertes Wettunternehmen mittels eines dafür eingerichteten speziellen Internetzugangs ("Tipomat") erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels gemäß § 284 StGB.
Wettannahmestelle im Sinne des § 8 a Lotterie- und Sportwettengesetz im Land Brandenburg ist nur eine solche, die im Auftrag eines nach § 8 a Abs. 1 LottGBbg konzessionierten Wettunternehmens tätig wird.
§ 9 Abs 2 SpielV stellt einen umfassenden Auffangtatbestand dar, der auch entkoppelte "Jackpot"-Verlosungen, die unentgeltlich offeriert werden, verbietet.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.10.2007 - Az.: OVG 1 S 121/07
Leitsatz:

Die On-Line-Vermittlung von Sportwetten für ein nicht im Land Brandenburg konzessioniertes Wettunternehmen mittels eines dafür eingerichteten speziellen Internetzugangs ("Tipomat") erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels gemäß § 284 StGB.
Wettannahmestelle im Sinne des § 8 a Lotterie- und Sportwettengesetz im Land Brandenburg ist nur eine solche, die im Auftrag eines nach § 8 a Abs. 1 LottGBbg konzessionierten Wettunternehmens tätig wird.
§ 9 Abs 2 SpielV stellt einen umfassenden Auffangtatbestand dar, der auch entkoppelte "Jackpot"-Verlosungen, die unentgeltlich offeriert werden, verbietet.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 02.02.2006 - Az.: L 14 B 1157/05 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 29.03.2010 - Az.: L 27 P 14/10 B ER
Leitsatz:

Den Krankenkassen ist es nicht gestattet, Transparenzberichte über die Qualität von Pflegediensten im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt zumindest dann, wenn eine Entscheidung im Streit hierüber im Hauptsacheverfahren noch nicht ergangen ist und wenn der Transparenzbericht offensichtliche Bewertungsfehler aufweist.

Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 02.02.2006 - Az.: L 14 B 1157/05 AS ER
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 11.04.2005 - Az.: 236 C 282/04
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 17.11.2003 - Az.: 236 C 105/03
Amtsgerichts Berlin-Mitte, Urteil v. 08.03.2017 - Az.: 15 C 364/16
Leitsatz:

Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook in Irland wirksam

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 27.03.2007 - Az.: 5 C314/06
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 12.01.2010 - Az.: 14 C 1016/09
Leitsatz:

Bietet ein Mobilfunkdienst Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um die angebotenen Dienste zu nutzen und versendet nach der Anmeldung Bestätigungs-SMS, so stellt dies keine unerwünschte Werbung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.