Urteile nach Gerichten
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 26.02.2007 - Az.: 12 W 16/07
- Leitsatz:
Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs des durch unerwünschte Zusendung einer E-Mail in seinem beruflichen Bereich Beworbenen, für den die Kommunikation mittels E-Mail von besonderer beruflicher Bedeutung ist, kann mit 7.500 EUR bemessen werden.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 124/02
- Leitsatz:
Der Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-Email an einen Journalisten kann 15.000,00 DM betragen.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.01.2007 - Az.: 9 U 52/06
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 27.08.2015 - Az.: 23 U 42/14
- Leitsatz:
Übertragbarkeit von Steam-Accounts kann vertraglich ausgeschlossen werden.
- Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss v. 26.10.2015 - Az.: 24 U 111/15
- Leitsatz:
Zum Schadensersatzanspruch bei unterlassener Urheberbenennung bei Pixelio.de-Bildern
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 03.08.2010 - Az.: 5 U 82/08
- Leitsatz:
Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen aufgrund des Einsatzes eines Prozessfinanzierers
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 08.04.2016 - Az.: 5 U 156/14
- Leitsatz:
1. WhatsApp muss seine AGB in deutscher Sprache vorhalten. Eine englische Fassung ist nicht ausreichend.
2. Neben der Angabe der E-Mail-Adresse muss auf der Homepage eine (weitere) Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation angegeben werden. Dabei ist es nicht ausreichend, eine Verlinkung mit dem eigenen Twitter- und Facebook-Account herbeizuführen, wenn dem anfragenden Verbraucher bei Twitter nicht "gefolgt" wird und die Zusendung einer Nachricht über Facebook gesperrt ist. - Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.05.2016 - Az.: 3 ARs 5/16
- Leitsatz:
Enthebung einer Gerichtsschöffin wegen hetzerischer und menschenverarchtender Facebook-Postings
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 28.11.2016 - Az.: 10 W 173/16
- Leitsatz:
Gegendarstellungsanspruch gegen Webseiten-Blog
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.07.2016 - Az.: 24 W 57/16
- Leitsatz:
Urheberrechtlicher Schutz von Stellenanzeigen

