Urteile nach Gerichten

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 20.04.2010 - Az.: 5 W 92/10
Leitsatz:

Es liegt keine wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers vor, wenn in einer Reklame für Treppen auf Wärmedämmungswerte Bezug genommen wird und ein Hinweis auf eine entsprechende DIN-Norm erfolgt. Auch wenn keine ergänzenden Erläuterungen hinsichtlich des Wärmedämmungsverfahrens erfolgen, kann von einem Wettbewerbsverstoß nicht ausgegangen werden.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.04.2010 - Az.: 5 W 62/10
Leitsatz:

Es handelt sich um einen nicht abmahnfähigen Bagatellverstoß, wenn ein gewerblicher Kleinhändler in seinem Online-Angebot auf eBay mit dem weltweiten Versand wirbt, dabei jedoch nur die Versandkosten für Europa angibt. Bei einem deutschsprachigen Internetauftritt, der sich ausschließlich an das deutsche Publikum wendet, ist es ausreichend, wenn die Informationen über die inländischen und europäischen Versandkosten vorliegen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 09.04.2010 - Az.: 5 W 3/10
Leitsatz:

Die massive Belästigung, die von unerlaubter Telefonwerbung ausgeht, kann einen Streitwert in Höhe von 30.000,- EUR rechtfertigen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 24 W 40/10
Leitsatz:

Verpflichtet sich ein Schuldner durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu, zukünftig keine Stadtplan-Kartenausschnitte öffentlich zugänglich zu machen, ohne die erforderliche Einwilligung zu besitzen, verstößt er gegen diese Erklärung, wenn nach wie vor die abstrakte Möglichkeit des Internet-Abrufs besteht. Die Eingabe der genauen URL reicht hierfür aus, so dass die Vertragstrafe in solchen Fällen verwirkt ist.



Kammergericht Berlin, Urteil v. 18.03.2010 - Az.: 10 U 139/09
Leitsatz:

Ein bekannter Medienrechtsanwalt muss es hinnehmen, dass ein Online-Pressebericht über ein Gerichtsverfahren in seiner eigenen Sache mit namentlicher Nennung und in dem Artikel veröffentlicht wird. Dabei ist es unerheblich, dass es sich bei dem Prozess um einen wenig spektakulären Fall gehandelt hat. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 12.01.2010 - Az.: 9 W 259/09
Leitsatz:

Der Regierende Bürgermeister in Berlin muss es hinnehmen, dass über ihn die Aussage "Wowi will im Haushalt mehr Geld für Dienstreisen" getätigt wird.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 09.11.2009 - Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07)
Leitsatz:

Filmaufnahmen von Personen dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten ausgestrahlt werden. Ein solches Einverständnis ist nur unter der Voraussetzung entbehrlich, dass es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Ein Heimleiter muss es nicht hinnehmen, dass er in einem Bericht über den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an behinderten Kindern gezeigt wird.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 16.02.2010 - Az.: 5 U 139/07
Leitsatz:

Bewirbt ein Fernsehsender eine von ihm initiierte Club-Mitgliedschaft als "gratis", so ist diese Reklame nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig, wenn an anderer Stelle eine kostenpflichtige Club-CD beworben wird.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 17.10.2014 - Az.: 5 U 63/14
Leitsatz:

Die einstweilige Verfügung gegen Uber ist mangels Vollziehung aufzuheben

Kammergericht Berlin, Urteil v. 13.01.2010 - Az.: 24 U 88/09
Leitsatz:

Der Drehbuchautor der TV-Serie "Der Bulle von Tölz" hat einen Auskunftsanspruch gegen den Fernsehsender über die Einnahmen der Serie. Anders ist ihm eine Überprüfung, ob ihm ein nachträglicher Vergütungsanspruch aufgrund des großen Erfolges der Serie zusteht, nicht möglich.