Urteile nach Gerichten
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 12.09.2011 - Az.: 2 BvR 1206/11
- Leitsatz:
Einstweiliger Rechtsschutz ist zu gewähren, wenn durch dessen Versagung eine erhebliche Grundrechtsverletzung droht, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 15.12.2011 - Az.: 1 BvR 1248/11
- Leitsatz:
Die Verlinkung auf die Software "AnyDVD" in einem Artikel von Heise online begründet keinen Unterlassungsanspruch. Die Meinungs- und Pressefreiheit überwiegt wegen des informationsverschaffenden Charakters der Linksetzung.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 13.11.2005 - Az.: 2 BvR 728/05
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 20.12.2011 - Az.: 1 BvR 3048/11
- Leitsatz:
Unverpixelte Abbildungen von Prozessbeteiligten in der Presse (hier: "Bild"-Zeitung) sind unzulässig, da sie die ungestörte Rechtsfindung behindern.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.11.2011 - Az.: 1 BvR 1145/11
- Leitsatz:
Berichte über Ausstellungen, die mit Abbildungen ausgestellter Kunstwerke illustriert sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers in ein Online-Archiv eingestellt werden. Die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG, nach welcher die Berichterstattung über Tagesereignisse in eingeschränktem Maße zulässig ist, greift bei Online-Archiven wegen ihrer dauerhaften Abrufmöglichkeit nicht. Die Auslegung des § 50 UrhG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 08.12.2011 - Az.: BvR 927/08
- Leitsatz:
Die Zeitschrift "Bunte" darf im Rahmen eines Reiseberichts über Caroline von Monaco berichten. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht tritt bei der reinen Wortberichterstattung hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit zurück, wenn der Bericht als Ganzes eine Verletzung der Privat- oder Intimsphäre nicht beinhaltet.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 26.10.2011 - Az.: 2 BvR 15/11
- Leitsatz:
Ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung setzt den Verdacht einer Straftat voraus. Die Verdachtsgründe müssen über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen. Ein Foto auf einer Homepage ist nicht als alleiniges Verdachtsmoment geeignet.
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 29.06.2006 - Az.: 2 BvR 902/06
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 21.08.2006 - Az.: 1 BvR 2047/03
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 03.07.2006 - Az.: 2 BvR 1458/03

