Urteile nach Gerichten

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 29.05.2007 - Az.: 5 U 153/06
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 30.01.2007 - Az.: 9 U 131/06
Leitsatz:

Zur Frage der Zulässigkeit der Namensnennung von Prozessparteien in Urteilsdatenbanken von Rechtsanwaltskanzleien, auf die Dritte über die Homepage der Kanzlei Zugriff nehmen können.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 9 U 21/04
Leitsatz:

Die zu Werbezwecken vorgenommene tabellarische Auflistung der Unternehmen in Form einer reinen Namensliste auf einer Seite der Homepage einer auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, gegen die die Rechtsanwälte dieser Kanzlei Mandate zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Rechtsverfolgung erteilt wurden, stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der in der Liste aufgeführten "Gegner" dar.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.04.2010 - Az.: 5 W 65/10
Leitsatz:

Grundsätzlich ist die getrennte Verfolgung von Wettbewerbsverstößen möglich. Es ist aber von Rechtsmissbrauch auszugehen, wenn es keine sachliche Rechtfertigung gibt. Dies ist der Fall, wenn die beanstandeten Rechtsverstöße zu großen Teilen inhaltsgleich sind.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.03.2010 - Az.: 5 U 66/09
Leitsatz:

Die pauschale Honorarregelung in den AGB eines großen Verlages gegenüber freien Journalisten ist nur dann wirksam, wenn eine angemessene Beteiligung an dem Gesamtertrag der Nutzungen gewährleistet ist. Von einer angemessenen Vergütung ist allerdings nicht auszugehen, wenn weitergehende Zahlungen von einer individuellen Absprache abhängig sind.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 03.08.2010 - Az.: 5 U 82/08
Leitsatz:

Der Einsatz von Prozessfinanzierern bei der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen abgemahnt wird, das Kosten- und Verlustrisiko dem Abmahner vollständig abgenommen wird und der Prozessfinanzierer und der Rechtsanwalt fortlaufend zusammenarbeiten.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 03.08.2010 - Az.: 5 W 175/10
Leitsatz:

Ein Fremdsprachenfernkurs darf mit den Worten "Der beste Powerkurs aller Zeiten" beworben werden. Darin ist keine irreführende Alleinstellungsbehauptung zu sehen, weil der durchschnittliche Verbraucher darin eine reklamehafte Übertreibung sieht und nicht annimmt, dass die anderen Anbieter aus diesem Bereich per se schlechtere Kurse anbieten.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 15.06.2010 - Az.: 5 U 35/08
Leitsatz:

Der Abdruck eines kleinen unveränderten Fotos, auf dem Matthias Reim zu sehen ist, in einem großen Foto ist einer Zeitschrift nicht gestattet und verletzt die Urheberrechte des Fotografen. Dies gilt zumindest dann, wenn dies nicht im Rahmen eines Zitats geschieht, sondern nur dekorativen und illustrierenden Zwecken dient.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 9 U 163/09
Leitsatz:

Eine bekannte Schauspielerin, die u.a. als Kommissarin in der Serie "Tatort" auftritt, muss es hinnehmen, dass die Presse über einen heftigen und eskalierten Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten berichtet. Dies liegt vor allem daran, dass die Schauspielerin in der Vergangenheit von sich aus die Öffentlichkeit gesucht hat und sich nunmehr nicht auf den umfassenden Schutz ihrer Privatsphäre berufen kann.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 08.02.2008 - Az.: (4) 1 Ss 312/07
Leitsatz:

Ein Kalender, in dem Aktfotos von Männer mit erigiertem Penis gezeigt werden, fällt nicht unter den Pornographiebegriff und darf daher im Internet angeboten werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Männer auf den Bildern nicht zum bloßen, auswechselbaren Objekt sexueller Begierde degradiert werden.