Urteile nach Gerichten
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 14.12.2010 - Az.: 5 W 295/10
- Leitsatz:
2 Monate nach Feststellung einer Markenverletzung entfällt die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung nicht zwingend. Dies ist nur dann der Fall, wenn bereits mehr als 6 Monate zuvor eine nahezu identische Marke angemeldet wurde und der betroffene Markenrechtsinhaber daher bereits zu diesem Zeitpunkt Kenntnis hätte erlangen müssen.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.03.2011 - Az.: 5 W 59/11
- Leitsatz:
1. Einem Online-Shop ist es unter den Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG erlaubt, auch ohne konkrete Einwilligung seinen Kunden E-Mail-Werbung zu schicken. Voraussetzung ist jedoch, dass die beworbenen Waren ähnlich zu den gekauften sind.
2. Eine solche Ähnlichkeit ist immer dann gegeben, wenn die Produkte austauschbar sind. Dabei kommt es auf den objektiven Geschäftsverkehr an und hängt nicht von der subjektiven Einschätzung des werbenden Verkäufers ab.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 02.03.2011 - Az.: 5 W 21/11
- Leitsatz:
Die Online-Reklame für ein Hotel, welches auf einem Werbebanner mit einem Swimmingpool abgebildet ist, ist nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn in dem einstweiligen Verfügungsverfahren, durch welches die Unterlassung der Abbildung durchgesetzt werden soll, der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht wird.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.10.2010 - Az.: 10 W 127/10
- Leitsatz:
Ein Hausbesitzer kann die Aufnahmen durch Google Street View nicht präventiv im Eilverfahren verbieten lassen, nur weil er befürchtet, dass möglicherweise eine Rechtsverletzung durch private Aufnahmen eintreten wird. Ein vorbeugendes Verbot ist nur dann durchsetzbar, wenn der Hausbesitzer glaubhaft darlegen kann, dass die in ca. 3 Meter Höhe befindlichen Kameras tatsächlich Einblicke in die privaten Räume des Hauses ermöglichen.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.02.2011 - Az.: 5 W 17/11
- Leitsatz:
Die Werbung mit Testergebnissen ist unzulässig, wenn die Fundstellenangabe nicht klar erkennbar ist. Dabei ist es notwendig, dass der Hinweis auf die Fundstelle in deutlich lesbarer Druckgröße wiedergegeben wird, damit sich der Kunde vor dem Kauf informieren kann.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.01.2011 - Az.: 10 W 172/10
- Leitsatz:
Ein Modedesigner hat keinen Anspruch auf eine Gegendarstellung in der Presse, wenn diese zuvor berichtet hat, dass er seine "pompöse Wallawalla-Kreationen aber nur zu Abverkäufen beim Einkaufssender gebracht" hat. Diese Aussage darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Kontext der gesamten Berichterstattung.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 13.01.2011 - Az.: 10 U 110/10
- Leitsatz:
Der neue Lebenspartner einer in Deutschland bekannten Schlagersängerin und Fernsehmoderatorin muss es hinnehmen, dass er in der öffentlichen Berichterstattung namentlich genannt wird und über seinen Beruf als Politiker und Landtagsabgeordneter berichtet wird. Dies gilt auch dann, wenn das Paar bisher noch keinen gemeinsamen öffentlichen Auftritt absolviert hat.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 29.11.2010 - Az.: 26 U 159/09
- Leitsatz:
Nach einer rechtswidrigen Phishing-Attacke gegenüber einem Kunden steht der Bank kein Aufwendungsersatz zu. Ein dem Kunden entgegenzuhaltender Schadensersatz muss aufgrund eines Mitverschuldens der Bank um 70 % gekürzt werden, wenn diese noch nicht das aktuelle und sicherere iTan-Verfahren nutzt.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.04.2003 - Az.: 5 U 335/02
- Leitsatz:
1.
Die Firmenschlagwort- bzw. Geschäftsbezeichnung "Arena" für einen Veranstalter von unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen in einer Großveranstaltungshalle ist kennzeichenrechtlich ohne Verkehrsgeltung nicht schutzfähig.
2.
Die Internet-Domain "arena-berlin." eines solchen Veranstalters kann als Geschäftsbezeichnung einen kennzeichenrechtlichen Schutz begründen. - Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.09.2001 - Az.: 5 U 124/01

