Urteile nach Gerichten
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 20.06.2002 - Az.: 10 U 54/02
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 22.07.2011 - Az.: 5 W 161/11
- Leitsatz:
Es ist von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung auszugehen, wenn innerhalb von 19 Tagen 120 Abmahnungen ausgesprochen werden. In derartigen Fällen geht es dem Schuldner weniger um die Durchsetzung des fairen Wettbewerbs, sondern um die Generierung von Abmahnkosten.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.07.2011 - Az.: 10 W 89/11
- Leitsatz:
Die Stiftung Naturschutz Berlin, die aufgrund angeblich rechtswidriger Äußerungen gegen den Tagesspiegel vorgegangen war, unterliegt im Streit mit der Zeitung um einen Unterlassungs- und Gegendarstellungsanspruch. Allein die Kritik einer Tatsache löst noch keinen ergänzenden Gegendarstellungsanspruch aus.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.04.2011 - Az.: 5 W 65/10
- Leitsatz:
Wird ein Anwalt beauftragt, im Rahmen einer Gegenabmahnung den Internetauftritt des Mitbewerbers einheitlich zu prüfen und dagegen vorzugehen, ist von einem Rechtsmissbrauch auszugehen, wenn innerhalb von zwei Tagen Abmahnungen wegen unterschiedlicher Verstöße auf derselben Webseite ausgesprochen werden. Der Abmahnende ist verpflichtet, kostenschonend vorzugehen.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 20.06.2011 - Az.: 10 U 170/10
- Leitsatz:
Die Aussage einer Journalistin, die sich in ihrem Blog über ein Gutachten eines Sachverständigen äußert und behauptet, dieses ist von einer wegen Dopings gesperrten Eisschnellläuferin „bezahlt“ worden, ist als zulässige Meinungsäußerung einzustufen. Sie bringt damit nur zum Ausdruck, dass sie Zweifel an der Validität der Untersuchungsergebnisse hat.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 11.05.2001 - Az.: 5 U 9586/00
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.09.2001 - Az.: 5 U 124/01
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 29.05.2001 - Az.: 5 U 10150/00
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.07.2001 - Az.: 5 U 9427/99
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01

