Urteile nach Gerichten

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 15.02.2008 - Az.: Not 26/07
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.04.2008 - Az.: 5 W 41/08
Leitsatz:

Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 06.04.2001 - Az.: 5 U 6/01
Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.01.2011 - Az.: 5 U 103/09
Leitsatz:

Es ist von einer wettbewerblich relevanten Irreführung auszugehen, wenn eine "Music Card" "5 Songs Deiner Wahl" anbietet, aber nicht erläutert, dass lediglich die Vermittlung zu einer Musikquelle ermöglicht wird, nicht aber die tatsächliche Verschaffung eines MP3-Stücks frei von Rechten Dritter.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 5 U 1171/00
Leitsatz:

1. Die in einer Tageszeitung veröffentlichten Anzeigen eines Stellenmarktes stellen in ihrer Gesamtheit keine Datenbank iSd § 87b UrhG dar.
2. Die planmäßige und systematische Übernahme von Stellenanzeigen für eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Journalisten) im Internet die ohne Erlaubnis dem als führend bekannter Stellenmarkt einer Tageszeitung entnommen sind, ist unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines schutzwürdigen Leistungsergebnisses von wettbewerblicher Eigenart als wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG anzusehen.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 19.05.2000 - Az.: 5 U 727/00
Leitsatz:

Die Angabe der Berufsbezeichnung "Notare, Rechtsanwälte", insbesondere im Internet auf der Homepage einer Anwaltskanzlei, in der beide Berufsgruppen vertreten sind, ist weder unter dem Gesichtspunkt der Irreführung noch des unlauteren Geschäftsgebarens durch Verstoß gegen das betreffende Standesrecht zu beanstanden.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.03.1997 - Az.: 5 U 659/97
Leitsatz:

1. Für kennzeichenrechtliche Streitigkeiten bei Domains ist das Gericht des Ortes zustädig, an dem die Webseite bestimmungsgemäß abrufbar ist.
2. Eine fremde Marke als Domain zu registrieren ist eine Kennzeichenverletzung.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 04.02.2011 - Az.: 19 U 109/10
Leitsatz:

Eine Werbeagentur ist bei Beauftragung einer Werbemaßnahme oder Erstellung eines Logos nicht zwingend verpflichtet, von sich aus eine umfangreiche Markenrecherche vorzunehmen, um Rechtsverletzungen Dritter zu vermeiden. Eine Verpflichtung besteht nur dann, wenn diese vertraglich ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart oder der Umfang der Prüfung im Verhältnis zur geschuldeten Vergütung angemessen ist.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 05.02.2002 - Az.: 5 U 178/01
Kammergericht Berlin, Urteil v. 17.12.2002 - Az.: 5 U 79/02