Urteile nach Gerichten

Landgericht Berlin, Urteil v. 28.05.2002 - Az.: 102 O 48/02
Kammergericht Berlin, Urteil v. 20.06.2011 - Az.: 10 U 170/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung eines privat erstellten Gutachtens als "bezahltes Gutachten" ist zulässig. Die Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen streitet zugunsten der Meinungsfreiheit. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht tritt zurück.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.11.2000 - Az.: 5 U 7264/00
Leitsatz:

Das Angebot, eine kostenlose Registrierung einer "de"-Adresse durchzuführen; verstößt nicht gegen § 1 UWG.
Es geht insoweit nicht um eine wettbewerbswidrige Wertreklame, die den Interessenten unsachlich beeinflusst und unzulässig übertrieben anlockt. Das beanstandete Verhalten führt auch nicht zu einer allgemeinen Marktstörung.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 06.02.2012 - Az.: 10 U 50/11
Leitsatz:

Die Verbreitung eines Bildnisses seines Anwesens verletzt die Privatsphäre des Prominenten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Schilderung der Wohnverhältnisse im Zusammenhang mit der Beziehung des Prominenten zu seinem Vater steht.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.01.2012 - Az.: 10 U 85/11
Leitsatz:

Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten sind verpflichtet, eine Gegendarstellung auf ihrer Internetseite ohne eine Erwiderung auf die Gegendarstellung zu veröffentlichen. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Eine Grundrechtsverletzung des Anbieters der Telemedien liegt nicht vor.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 16.02.2010 - Az.: 5 U 139/07
Leitsatz:

Eine irreführende Bewerbung einer Club-Mitgliedschaft als "kostenlos" liegt nicht vor, wenn finanzielle Verpflichtungen ausschließlich auf der freien Entscheidung des Clubmitglieds basieren. Das gilt auch dann, wenn dem Clubmitglied regelmäßig eine "CD des Monats" zum Kauf übersandt wird, eine Kaufverpflichtung aber nicht entsteht.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.01.2012 - Az.: 23 W 2/12
Leitsatz:

Die Bewerbung von Mobiltelefonen unter Angabe von Preisen zum käuflichen Erwerb im Internet verstößt gegen die Preisangabenverordnung, wenn nicht auf derselben Unterseite des Internetangebots der Endpreis für das beworbene Gerät angegeben wird. Ist dies nicht möglich, besteht die Verpflichtung, die Kosten auf andere Weise hinreichend deutlich kenntlich zu machen. Es müssen die einzelnen Preisbestandteile angegeben werden.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.02.2011 - Az.: 24 U 156/10
Leitsatz:

In einer GEMA-Mitgliederversammlung darf ein bereits abgehandelter Tagesordnungspunkt ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen nicht wieder aufgegriffen werden.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.11.2011 - Az.: 5 W 175/11
Leitsatz:

Werden zwei Wettbewerbsverstöße, die auf demselben Sachverhalt beruhen, vor unterschiedlichen Gerichten geltend gemacht, ist dies rechtsmissbräuchlich, wenn dies offensichtlich vorwiegend dazu dient, für den Zuwiderhandelnden die Kostenlast zu erhöhen.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 9 U 21/04