Urteile nach Gerichten

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.01.2009 - Az.: 27 O 984/08
Leitsatz:

Sind die rechtswidrigen Äußerungen auf einer Internetseite (hier: "bild.de") auch noch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung über die Such-Funktion oder durch Eingabe der direkten URL abrufbar, so ist die Vertragsstrafe verwirkt.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 02.02.2015 - Az.: 52 O 33/15
Leitsatz:

Auch ein Idealverein, der an seine Mitglieder unentgeltliche, aber durch Mitgliedsbeiträge abgedeckte (Rechts-) Leistungen erbringt (hier: Händlerbund e.V.), handelt im geschäftlichen Verkehr.

Landgericht Berlin, Urteil v. 03.11.2015 - Az.: 15 S 5/15
Leitsatz:

Auch wenn der Beklagte nicht Kunde bei einem Netzbetreiber ist, sondern bei einem Reseller, muss sich der richterliche Gestattungsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG nicht auf den Reseller beziehen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 12.01.2016 - Az.: 15 O 557/14
Leitsatz:

"Entropay"-Zahlung bei Online-Buchung kein gleichwertiges Zahlungsmittel

Landgericht Berlin, Urteil v. 06.07.2016 - Az.: 15 0 314/15
Leitsatz:

Automatische Umstellung eines Internettarifs ist wettbewerbswidrig

Landgericht Berlin, Urteil v. 31.05.2016 - Az.: 15 O 428/15
Leitsatz:

Reproduktionsfotografien können als Lichtbilder geschützt sein

Landgericht Berlin, Urteil v. 09.02.2016 - Az.: 102 O 3/16
Leitsatz:

Wann richtet sich ein Online-Shop ausschließlich an Unternehmer?

Landgericht Berlin, Urteil v. 30.06.2016 - Az.: 52 O 340/15
Leitsatz:

Informationspflichten eines Online-Dating-Portals

Landgericht Berlin, Urteil v. 20.09.2016 - Az.: 15 O 6/16
Leitsatz:

Ein Prozessfinanzierer (hier Spam-Krokodil.de), der seine Kunden kostenfrei von den Anwaltskosten bei der Verfolgung von Unterlassungsansprüchen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung freistellt, sich im Gegenzug dafür Gewinne aus späteren Vertragsstrafen einräumen lässt, handelt rechtmissbräuchlich.

Landgericht Berlin, Urteil v. 10.03.2017 - Az.: 63 S 248/16
Leitsatz:

Fernabsatzrechtliche Vorschriften auf Mietpreis-Erhöhungen anwendbar