Urteile nach Gerichten

Landgericht Berlin, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 27 O 278/09
Leitsatz:

1. Eine presserechtliche Gegendarstellung muss angemessen sein und darf sich nur auf den Inhalt einer Erstveröffentlichung beziehen.
2. Eine Gegendarstellung kann auch verlangt werden, wenn die Erstmitteilung sowohl als Meinungsäußerung als auch als Tatsachenbehauptung zu verstehen ist. Es soll genau dem Eindruck entgegengewirkt werden, der sich einem durchschnittlichen Leser nach der Erstveröffentlichung aufdrängt.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 30.04.2009 - Az.: 96 O 60/09
Leitsatz:

Ein wettberwerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wird rechtsmissbräuchlich geltend gemacht, wenn er nur dazu dient, durch überhöhte Abmahnkosten Gebühren zu erzielen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 10.01.2008 - Az.: 27 O 1170/07
Leitsatz:

Die Polizeibehörde hat einen Anspruch auf Gegendarstellung, wenn in der Berichterstattung der "taz" über Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte eine falsche Zahl genannt wird. Liegt die Zahl 20% höher als die tatsächlichen Zahlen, ist dies nicht mehr als belanglos anzusehen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 27 O 310/08
Leitsatz:

Wird über intime Details über die Liebesbeziehungen einer Person in einer Autobiographie berichtet, so stellt das eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und rechtfertigt eine Geldentschädigung von 20.000,- EUR.

Landgericht Berlin, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 27 O 600/08
Leitsatz:

Der Verleger einer Zeitung ist dazu verpflichtet, eine Gegendarstellung zu der Berichterstattung über die Bespitzelung durch die Deutsche Bahn zu veröffentlichen. Mit einer entsprechenden Überschrift und Gestaltung des Inhalts muss die Gegendarstellung als solche für den Leser sichtbar sein.

Landgericht Berlin, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 27 O 126/08
Leitsatz:

Die identifizierende Berichterstattung unter der Bezeichnung "Oma-Betrüger" bei Namensnennung und Bild-Veröffentlichung in einer Boulevard-Zeitung rechtfertigt einen Schadensersatz in Höhe von 2.500,- EUR.

Landgericht Berlin, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 27 O 111/08
Leitsatz:

Ein bekannter Profifußballer hat gegen einen Journalisten keinen Anspruch auf Unterlassung eines Berichts über seinen Wohnort, seine Hobbys und die Trennung von seiner Lebensgefährtin, der nach seinem Rücktritt erschienen ist, wenn er kurze Zeit später selbst in einem Interview persönliche Informationen über seine Gefühlswelt preisgibt und sich so in die Öffentlichkeit bringt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 27 O 1234/08
Leitsatz:

Der den Abmahnkosten zugrundeliegende Streitwert für Online-Veröffentlichungen beträgt 1/3 des Wertes, der für Print-Veröffentlichungen angesetzt wird.

Landgericht Berlin, Urteil v. 24.02.2009 - Az.: 27 O 1191/08
Leitsatz:

Berichtet eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt im Internet über eine eBay-Konto-Schließung und distanziert sich nicht erkennbar von den zitierten Behauptungen, macht sie sich die Äußerungen zu Eigen. Von einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung ist dann auszugehen, wenn die Behauptungen einseitig oder verfälschend sind und keine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt wird.

Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2008 - Az.: 27 O 840/08
Leitsatz:

Werden Unterlassungsansprüche wegen eines Erfahrungsberichts über eine Software in einer Zeitschrift erst zwei Jahre nach Veröffentlichung geltend gemacht, steht dem Anspruchsinhaber kein Anspruch auf Widerruf mehr zu.