Urteile nach Gerichten

Landgericht Berlin, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 27 O 560/09
Leitsatz:

Ein Pressebericht, der die jahrzehntelange Auseinandersetzung innerhalb einer Adelsfamilie um die Erbfolge bezüglich eines Hauses und die darauffolgende Räumungsklage zum Thema hat, verletzt die Privatsphäre der Beteiligten und ist rechtswidrig.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.10.2009 - Az.: 27 S 6/09
Leitsatz:

Presserechtliche Ansprüche sind nur dann gegeben, wenn sich der eindeutige und unmissverständliche Eindruck einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Berichterstattung ergibt. Erlaubt der Presseartikel auch mehrere Wertungen, die nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, kommt die Durchsetzung der Ansprüche nicht in Betracht.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: 27 O 597/09
Leitsatz:

Legt ein Boxer erst einen Tag vor dem Kampf die bereits lange in der Vergangenheit geforderte Blutanalyse ab, so darf der Manager des gegnerischen Boxers darüber kritisch berichten. Es liegt auch dann keine rufschädigende Aussage vor, wenn das Management auf der Internetseite schreibt, dass die Vorlage des Tests "hinausgezögert" wurde.

Landgericht Berlin, Urteil v. 28.08.2014 - Az.: 52 O 135/13
Leitsatz:

E-Mails an die im Impressum von Google angegebene E-Mail-Adresse müssen von Menschen beantwortet werden. Eine automatische Antwort mit Verweis auf die Google-Hilfeseiten ist nicht ausreichend.

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 27 O 1068/08
Leitsatz:

Das Berichtigungsinteresse hinsichtlich eines unwahren Zeitungsartikels entfällt, wenn zwischen Veröffentlichung des Artikels und gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs mehr als ein Jahr vergangen ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 27 O 433/09
Leitsatz:

Für eine Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren eines - wenn auch bekannten - Anwalts in eigener Sache, welches eine Lappalie zum Gegenstand hatte, besteht kein öffentliches Informationsinteresse.

Landgericht Berlin, Urteil v. 17.09.2009 - Az.: 27 O 530/09
Leitsatz:

1. Eine Rechtsanwaltskanzlei darf auf ihre Homepage die Schriftsätze der gegnerischen Anwälte stellen, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren stehen, wenn dadurch keine Betriebsinterna oder -geheimnisse veröffentlicht werden.
2. Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt, kann von einer besonderen Dringlichkeit nicht mehr ausgegangen werden, wenn mit der Antragstellung drei Monate gewartet wird.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 15 T 7/09
Leitsatz:

Im Fall von Spam-E-Mails schließt der Unterlassungsanspruch nicht nur die tatsächlich beanstandete Rechtsverletzung mit ein, sondern auch im Kern gleichartige. Daher wird die Wiederholungsgefahr nicht bereits dann ausgeräumt, wenn die Unterlassungserklärung auf eine bestimmte E-Mail-Adresse beschränkt ist. Es bedarf vielmehr einer unbeschränkten und allgemein formulierten Unterlassungserklärung.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.09.2009 - Az.: 27 O 814/09
Leitsatz:

Wird im Zusammenhang mit einem Abmahnverfahren der Vorwurf des Betrugs geäußert, handelt es sich um eine rechtliche Einschätzung. Die Aussage ist grundsätzlich von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 27 O 126/09
Leitsatz:

In einer TV-Reportage über die Arbeitsbedingungen von Erdbeerpflückern dürfen nicht ohne konkreten Grund und ohne einen Beweis beleidigende Äußerungen hinsichtlich der angeblich schlechten hygienischen Vorkehrungen getroffen werden.