Urteile nach Gerichten
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.02.2015 - Az.: 67 T 29/15
- Leitsatz:
Die nicht genehmigte Weitervermietung einer Wohnung über airbnb durch den Mieter begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 27 O 343/09
- Leitsatz:
Eine Sportmoderatorin muss es nicht hinnehmen, dass in einem Zeitungsbericht darüber spekuliert wird, ob sie eine Affäre mit dem deutschen Fußball-Nationaltrainer hat. Diese erfundene Geschichte verletzt sie in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht derart schwerwiegend, dass sie einen Anspruch auf eine Geldentschädigung hat.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 17.11.2009 - Az.: 27 O 907/09
- Leitsatz:
Wird in einem Zeitungsartikel gegenüber einer Juristin ein Spionage-Vorwurf erhoben, so handelt es sich um unzulässige Verdachtsberichterstattung, wenn die Betroffene namentlich genannt wird, keine entlastenden Anhaltspunkte angeführt werden und der gesamte Bericht einseitig zu Ungunsten der Frau ausfällt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 04.11.2014 - Az.: 15 O 153/14
- Leitsatz:
1. Die AGB-Klausel
"Das Studio, seine Auftraggeber und deren etwaige Partner sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertragspartner im Vor- oder Nachspann sowie in Ankündigungen jeder Art zu nennen"
in einem Vertrag zwischen einer Filmverleih-Firma und einem Synchronsprecher ist unwirksam, da der Ausschluss der Urhebernennung nicht mit den wesentlichen Grundgedanken des § 13 UrhG vereinbar ist.
2. Einem Synchronsprecher, der nicht im Vor- oder Abspann des Spielfilms genannt wird, hat einen Anspruch auf Unterlassung und kann zudem einen 100% Verletzerzuschlag als Schadensersatz geltend machen. - Landgericht Berlin, Urteil v. 10.02.2015 - Az.: 15 O 221/14
- Leitsatz:
1. Ein Amazon-Händler haftet für die von Amazon in einem Angebot begangene Markenverletzung als Störer und kann daher auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
2. Die Entscheidung des OLG München (Urt. v. 27.03.2014 - Az.: 6 U 1859/13) ist auf den vorliegenden Fall bereits deswegen nicht übertragbar, weil es bei dem dortigen Urteil um eine Urheberrechtsverletzung ging, bei der die Rechtslage häufig nur durch umfangreiche Recherchen feststellbar ist. Im Falle einer Markenverletzung kann hingegen relativ problemlos eine Überprüfung erfolgen. - Landgericht Berlin, Urteil v. 06.01.2015 - Az.: 15 O 412/14
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines nicht genehmigten Screenshots einer Webseite kann das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verletzten.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 27 O 292/09
- Leitsatz:
Eine Wort- und Bildberichterstattung kann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzen, wenn eine Identifikation des Betroffenen möglich ist. Ein Richtigstellungsanspruch besteht aber nicht, wenn der Inhalt des Artikels keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthält.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 855/09
- Leitsatz:
Ein ehemaliger RAF-Terrorist muss es nicht hinnehmen, dass ein Bild von ihm in der Presse abgedruckt wird, wenn es keinen Bezug zu aktuellen Geschehnissen gibt. Allein der Umstand, dass zwei Jahre zuvor ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt wurde, begründet noch kein öffentliches Informationsinteresse.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 545/09
- Leitsatz:
1. Die Zeitung "taz" darf eine Musikgruppe und deren Liedtexte nicht grundlos als antisemitisch bezeichnen. Diese Aussage ist als unzulässige Schmähkritik einzustufen, die das Persönlichkeitsrecht verletzt.
2. Eine Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt aufgrund mangels schweren Eingriffs nicht in Betracht. - Landgericht Berlin, Urteil v. 03.11.2009 - Az.: 27 O 313/09
- Leitsatz:
Das Opfer einer Vergewaltigung muss es nicht hinnehmen, dass in einem Pressebericht ungepixelte Bilder abgedruckt werden und so eine Identifikation möglich ist. Durch die Offenbarung der Identität wird in die Intim- und Privatsphäre eingegriffen.

