Urteile nach Gerichten
- Landgericht Berlin, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 15 O 341/09
- Leitsatz:
Verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gegenüber einem Anbieter von Online-Stadtplandiensten, dessen Kartenausschnitte nicht mehr im Internet zu veröffentlichen, so liegt ein Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung vor, wenn der rechtswidrige Inhalt nach Eingabe der genauen URL nach wie vor abrufbar ist.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 28.01.2010 - Az.: 16 O 267/09
- Leitsatz:
Verpflichtet sich ein Pharmazieunternehmen aufgrund einer rechtswidrigen Printreklame, bestimmte Arzneimittel nicht mehr zu bewerben, so ist davon auch die Werbung im Internet umfasst.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 21.08.2014 - Az.: 27 O 293/14
- Leitsatz:
1. Google Deutschland ist für rechtswidrige Suchergebnisse unter Google.de nicht verantwortlich.
2. Allein passiv-legitimiert ist die Google Inc. in den USA, da ausschließlich diese die Daten verarbeitet. - Landgericht Berlin, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 27 O 1147/09
- Leitsatz:
Satirische Aussagen sind grundsätzlich rechtlich erlaubt und somit von dem Betroffenen hinzunehmen. Die Grenze des Zulässigen ist jedoch im Falle der Schmähkritik erreicht.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 27 O 776/09
- Leitsatz:
Ein Adliger muss es hinnehmen, dass umstrittene Äußerungen, deren Herkunft ungeklärt ist, im Rahmen eines Erbenstreits über ihn in der Presse veröffentlicht werden. Er kann zumindest nicht einfach ins Blaue behaupten, seine Tante hätte die Aussagen getätigt, obwohl die strittigen Sätze lediglich in einem Brief an den Testamentsvollstrecker gefunden wurden.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 21.11.2014 - Az.: 27 O 423/13
- Leitsatz:
1. Ein Unternehmer muss grundsätzlich auch kritische, ihn persönlich identifizierende Berichterstattung auf einer Webseite hinnehmen.
2. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo es sich um Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. - Landgericht Berlin, Urteil v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 846/09
- Leitsatz:
Ein ehemaliges RAF-Mitglied muss es nicht hinnehmen, dass ein Foto von ihm in der Presse veröffentlicht wird, nur weil er geradewegs in die Kamera geblickt hat. Ein Einverständnis ist darin nicht zu sehen.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 29.07.2014 - Az.: 15 O 413/13
- Leitsatz:
Ein Online-Buchungssystem für Flüge (hier: Opodo.de) ist wettbewerbswidrig, wenn der Kunde durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs und unzutreffende Warnhinweise in Form von PopUp-Fenstern zum Abschluss einer Reiseversicherungen animiert wird.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 19.02.2010 - Az.: 15 T 4/10
- Leitsatz:
Auch wenn eine Fotografin es seit vielen Jahren duldet, dass sie nicht als Urheberin eines bekannten Sahra Wagenknecht-Fotos genannt wird, steht ihr dennoch ein Unterlassungsanspruch zu, wenn ein Dritter dieses Bild auf seine Webseite stellt und sie namentlich nicht erwähnt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 27 O 938/09
- Leitsatz:
Eine Rechtsanwaltskanzlei kann nicht verlangen, dass ein Online-Portal-Betreiber es unterlässt, kritisch über die von der Kanzlei geführten Prozesse zu berichten. Sofern es sich um öffentlich zugängliche Daten handelt, darf er dabei auch Prozessfakten nennen.

