Urteile nach Gerichten
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.12.2009 - Az.: 27 O 906/09
- Leitsatz:
Der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins, der auch politisch öffentlich engagiert ist, muss es nicht hinnehmen, dass in einem Pressebericht über den "Hamburger Babyklappenstreit" und das angeblich "lukrative Geschäft mit den Kindern" seine 30 Jahre zurückliegende Mitgliedschaft in der Organisation "Kommunistischer Bund" erwähnt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn kein inhaltlicher Zusammenhang mit dem Artikel und daher auch kein öffentliches Informationsinteresse besteht.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 27 S 23/09
- Leitsatz:
Die ehemalige Geliebte eines bekannten Politikers, mit dem sie zusammen ein Kind hat, hat einen Anspruch auf Zahlung von 10.000,- EUR Schadensersatz, wenn heimlich Fotos von ihr aufgenommen und in der Zeitung veröffentlicht werden, die Spekulationen um eine weitere Schwangerschaft untermauern sollen.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 27.04.2010 - Az.: 27 O 66/10
- Leitsatz:
1. Ein bekannter Comedian kann seinem Vater nicht grundsätzlich verbieten, an die Presse heranzutreten und über persönliche Gegebenheiten zu sprechen. Es ist Sache des Presseorgans zu entscheiden, ob ein öffentliches Berichterstattungsinteresse besteht.
2. Ein Unterlassungsanspruch ist nur gegeben, wenn Details aus der Privatsphäre weitergegeben werden, um öffentlichen Druck auszuüben und die Gefahr der Wiederholung von rechtswidrigen Äußerungen besteht. - Landgericht Berlin, Urteil v. 28.01.2010 - Az.: 27 O 1000/09
- Leitsatz:
Ein Dritter hat keinen generellen Unterlassungsanspruch darauf, dass eine Fotoveröffentlichung mit dem Ex-Senator-Schill zukünftig verboten wird. Verletzt das konkrete Bild jedoch die Rechte des Abgebildeten in rechtswidriger Weise, so ist nur diese Bildveröffentlichung zu untersagen.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 13.04.2010 - Az.: 27 O 190/10
- Leitsatz:
Ein Webseitenbetreiber, der auf seiner Internetpräsenz den RSS-Feed Dritter integriert, macht sich die Inhalte zu eigen. Er haftet daher als Mitstörer für rechtswidrige News, die über den RSS-Feed verbreitet werden.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 103 O 171/08
- Leitsatz:
Die Werbung eines Magazin für Kinder ist unlauter und damit wettbewerbswidrig, wenn sie eine unmittelbare und direkte Kaufauforderung darstellt. Die Aussage "Nicht verpassen! Ab April am Kiosk" stellt einen unzulässigen Kaufanreiz gegenüber Minderjährigen dar.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 24 O 1269/08
- Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt muss es nicht hinnehmen, dass in einem Online-Bericht ein Zusammenhang zwischen ihm und vier Mördern hergestellt wird, wenn dazu kein sachlich nachvollziehbarer Anlass besteht. Eine derartige Aussage überschreitet die Grenzen zur unzulässigen Schmähkritik.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 02.02.2010 - Az.: 15 O 249/09
- Leitsatz:
Die Werbung mit einem nicht amtlichen Hygienesiegel ist irreführend, da es bei den Kunden den falschen Eindruck erweckt, dass das geprüfte Unternehmen (beispielsweise Hotel, Gaststätte oder Massagestudio) besondere oder erhöhte Hygieneanforderungen erfüllt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 10.11.2009 - Az.: 27 O 704/09
- Leitsatz:
Ein ehemaliger Berater, der insbesondere für die Sanierung notleidender Sozialverbände tätig war, hat keinen Anspruch darauf, dass nach Beendigung seines Vertrages der neue Geschäftsführer seines ehemaligen Arbeitgebers im Fernsehen behauptet, dass er nicht sagen kann, was der Berater für sein monatliches Gehalt gemacht hat, weil es darüber keine Unterlagen gibt. Dies gilt zumindest dann, wenn dies der Wahrheit entspricht.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 16 O 295/09
- Leitsatz:
Wird einem Unterlassungsschuldner die öffentliche Zugänglichmachung von Online-Stadtplankarten-Ausschnitten untersagt, so liegt ein Verstoß gegen diese Verpflichtung vor, wenn der Inhalt durch die Eingabe der genauen URL nach wie vor abrufbar ist.

