Urteile nach Gerichten
- Landgericht Berlin, Urteil v. 26.10.2010 - Az.: 27 O 577/10
- Leitsatz:
Eine Journalistin darf in einem Zeitungsartikel darüber berichten, dass eine unter Doping-Verdacht stehende Eisschnell-Läuferin ein bezahltes Gutachten auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Eine Allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist hierin nicht zu erkennen.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 31.08.2010 - Az.: 103 O 34/10
- Leitsatz:
Es liegt eine nicht abmahnfähige wettbewerbsrechtliche Bagatelle vor, wenn in einem Impressum die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlt. Der Verbraucher wird dadurch nicht spürbar in seinen Interessen beeinträchtigt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 01.06.2010 - Az.: 27 O 59/10
- Leitsatz:
Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen in einer Zeitung, wenn das Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht verletzt wird. Davon ist nicht auszugehen, wenn in dem Zeitungsartikel darüber berichtet wird, dass der Betroffene Rechtstreitigkeiten führt und ein Vergleichsangebot von der Gegenseite nicht angenommen wurde. Dies gilt auch, wenn der Artikel unwahre Behauptungen enthält.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 24.06.2010 - Az.: 16 O 24/10
- Leitsatz:
Die Werbung für einen Internet-Tarif mit günstigeren Preisen und den Worten "Keine Einrichtungsgebühr" muss so gestaltet sein, dass dem Kunden unmissverständlich klar werde, ab wann das beworbene Produkt anfange zu gelten. Fehlt diese Information, geht der Kunde davon aus, dass mit Veröffentlichung der Reklame auch der Tarif beginnt zu gelten.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 24.08.2010 - Az.: 27 O 184/07
- Leitsatz:
Einem Dritten ist es erlaubt, ein Anwaltsschreiben im Internet zu veröffentlichen. Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist darin nicht zu sehen. Dies gilt zumindest dann, wenn über den reinen Text des Schreibens hinaus keine personenbezogenen Daten preisgegeben werden.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 15.06.2010 - Az.: 27 O 121/10
- Leitsatz:
Ein Adliger, welcher der Öffentlichkeit nicht bekannt ist und der sich bewusst nicht in das Licht der Öffentlichkeit begibt, muss es nicht hinnehmen, dass in identifizierender Weise in der Presse über seine Hochzeit mit einer in Deutschland bekannten Moderatorin berichtet wird. Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer Person gehört grundsätzlich auch das Recht auf Anonymität.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 01.07.2010 - Az.: 27 O 186/10
- Leitsatz:
Prinzessin Caroline von Monaco muss es nicht hinnehmen, dass die Presse Bilder von ihr und ihren Kindern aus dem Skiurlaub veröffentlicht. Der Urlaub betrifft die Privatsphäre, an deren Berichterstattung kein öffentliches Informationsinteresse besteht. Dies gilt auch dann, wenn in der Presse zeitgleich darüber spekuliert wird, ob ihr Ehemann Prinz Ernst August sie betrogen hat.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 15 O 79/09
- Leitsatz:
Liegt zwischen zwei ausländischen Parteien eine gerichtliche Zuständigkeitsvereinbarung vor, die besagt, dass Rechtsstreitigkeiten vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden, so kann der Übertragungsanspruch einer "com"-Domain in Deutschland mittels Klage durchgesetzt werden.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2009 - Az.: 96 O 113/09
- Leitsatz:
Allein der Empfänger ungebetener Spam-Mails hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der entstandenen Schäden. Sämtliche Marktteilnehmer und Mitbewerber jedoch haben diesen Anspruch nicht.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 22.10.2009 - Az.: 27 O 630/09
- Leitsatz:
Duldet jemand die jahrelange Nutzung von Fotos, auf denen er abgebildet ist, auch für Erotik-Webseiten, so liegt keine unberechtigte Veröffentlichung dieser Fotografien vor. Der Fotograf darf dann auch jedenfalls bei einem Volljährigen von der konkludenten Zustimmung der Verbreitung ausgehen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Abgebildete eine Einverständniserklärung abgegeben hat.

