Urteile nach Gerichten

Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 16 O 433/10
Leitsatz:

Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses haftet für P2P-Urheberrechtsverletzungen auch dann, wenn der Computer nicht im Betrieb gewesen ist. Der Vorwurf des Rechtsverstoßes wird auch nicht dadurch entkräftet, dass der Anschlussinhaber ins Blaue hinein behauptet, dass die ermittelten Daten und IP-Adresse fehlerhaft sind.

Landgericht Berlin, Urteil v. 30.09.2010 - Az.: 52 O 187/10
Leitsatz:

Die Beweislast für den fehlenden Zugang einer Abmahnung trägt der Gegner. Gibt er die geforderte Unterlassungserklärung ab und macht nach wie vor geltend, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist, hat er die Kostenlast zu tragen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.02.2011 - Az.: 15 O 276/10
Leitsatz:

Die Preise, welche für ein Hotel auf einem Reiseportal angezeigt werden, müssen vollständig sein und das anfallende Serviceentgelt enthalten. Andernfalls ist von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 11.03.2011 - Az.: 15 S 23/10
Leitsatz:

Ein Unternehmen, welches Tankwertgutscheine anpreist und auslobt, haftet für die Rechtsverletzung. Es spricht eine Vermutung dafür, dass ein ungebetener Telefonanruf, welcher zu Werbezwecken und im wirtschaftlichen Interesse eines bestimmten Unternehmens durchgeführt wird, von diesem Unternehmen auch veranlasst wurde.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 16 O 433/10
Leitsatz:

1. Der Anschlussinhaber eines WLANs ist für die urheberrechtswidrige Nutzung verantwortlich, wenn er das Netz nicht gegen den Zugriff Dritter in ausreichender Form gesichert hat.
2. Die Aussage des Anschlussinhabers, dass das Programm, welches für die Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes verantwortlich ist, nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist solange unerheblich, bis aussagekräftige Nachweise hierfür vorgelegt werden.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 16.02.2011 - Az.: 96 O 17/11
Leitsatz:

Ein durch die Axel Springer AG versandtes Schreiben an Kunden, in dem die Unterstellung enthalten ist, dass der Adressat einer telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt hat, ist unzulässig. Es stellt eine unzumutbare Belästigung dar, weil der Kunde gezwungen ist, auf das Schreiben zu reagieren und den Sachverhalt richtig zu stellen. Die Erschleichung einer Zustimmung durch derartige Schreiben ist wettbewerbswidrig.

Landgericht Berlin, v. 02.11.2010 - Az.: 15 O 41/10
Leitsatz:

Die spanische Fluggesellschaft Iberia verhält sich rechtswidrig, wenn sie auf ihrer spanischen Internetseite, die auch in deutscher Sprache für deutsche Kunden abgerufen werden kann, ein E-Mail-Kontaktformular anbietet, welches nur dann genutzt werden kann, wenn der Kunde dem Kundenbindungsprogramm "Iberia Plus" beitritt. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kunden jederzeit einfach und kostenfrei mit dem Diensteanbieter Kontakt aufnehmen können.

Landgericht Berlin, Urteil v. 10.08.2010 - Az.: 16 O 479/08
Leitsatz:

Das Hotelklassifizierungs-System des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes ist nicht für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen anwendbar. Der Hotel-Kriterienkatalog enthält nicht die für Kreuzfahrtschiffe nötigen Wertungspunkte.

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 27 O 962/09
Leitsatz:

Eine vorherige Abmahnung ist aus Kostengründen dann nicht erforderlich, wenn sich der Schädiger bisher so verhalten hat, dass der Antragsteller annehmen muss, dass er ohne gerichtliches Vorgehen nicht zu seinem Recht kommt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.02.2011 - Az.: 27 O 943/07
Leitsatz:

Eine Adlige muss es hinnehmen, dass in der Zeitung über ihren Besuch auf der Pariser Modewoche berichtet wird. Sie wird durch den Artikel nicht in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt. Eine derart bekannte Persönlichkeit darf nicht davon ausgehen, dass sie nur von der anwesenden Medienöffentlichkeit wahrgenommen wird.