Urteile nach Gerichten
- Vergabekammer Landgericht Berlin Berlin, Beschluss v. 09.02.2006 - Az.: VK - B 1 - 02/06
- Vergabekammer Berlin, Beschluss v. 09.02.2006 - Az.: VK - B 1 - 02/06
- Sozialgericht Berlin, Urteil v. 10.08.2011 - Az.: S 73 KR 2306/10
- Leitsatz:
Es ist nicht ausreichend, wenn eine Krankenkasse den Hinweis zum Sonderkündigungsrecht nur auf Ihrer Homepage oder in ihrer Mitgliederzeitschrift veröffentlicht. In einem derartigen Fall kommt die Krankenkasse ihrer gesetzlichen Hinweispflicht nicht nach. Es ist nicht davon auszugehen, dass jedes Mitglied die Zeitschrift oder die Webseite, deren Lektüre keine Pflicht ist, liest und die Informationen dort ausreichend zur Kenntnis nimmt.
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 28.10.2011 - Az.: 10 S 33.11
- Leitsatz:
Die Presse hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihr zu bestimmten Tatsachenkomplexen Auskunft erteilt wird. Sie hat aber keinen Anspruch darauf, dass ihr die Namen von noch heute tätigen Richtern und Staatsanwälten genannt werden, bei denen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit der Stasi bestehen. Die namentliche Nennung stellt einen gravierenden Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, der nicht gerechtfertigt ist.
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 23.07.2010 - Az.: 5 S 11.10
- Leitsatz:
Die Lehrbibliothek "Medienforum Berlin" haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen, die in den von ihr aufgestellten Publikationen enthalten sind. Auch im Rahmen der Störerhaftung kommt eine Verantwortlichkeit als Letztvertreiber nicht in Betracht. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Rechtsverletzung glaubhaft gemacht und explizit dargestellt wird, um welche Vorwürfe es sich handelt.
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 12.05.2004 - Az.: 1 B 20/03
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 02.12.2009 - Az.: 11 S 32.09
- Leitsatz:
Für einen Webhoster besteht nicht zwingend die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn er Endkunden die eigenverantwortliche Einrichtung von E-Mail-Postfächern ermöglicht. Er ist dann nicht Anbieter einer Telekommunikationsdienstleistung und unterliegt nicht dieser Verpflichtung.
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 22.02.2018 - Az.: OVG 12 B 16.17
- Leitsatz:
Kein Informationszugang bei rechtsmissbräuchlicher Antragstellung
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 12.05.2004 - Az.: 1 B 20/03
- Landgericht Berlin, Urteil v. 15.07.2008 - Az.: 15 O 618/07
- Leitsatz:
1. Es spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass, wenn ein bestimmtes Unternehmen im Rahmen eines unerlaubten Werbeanrufs vom Anrufer benannt wird, es auch der tatsächlicher Veranlasser des Anrufs ist.
2. Alleine die theoretische Möglichkeit, dass ein Mitbewerber in Schädigungsabsicht den Namen des Unternehmens im Rahmen des Werbeanrufs benennt, ist außerordentlich unwahrscheinlich und reicht daher nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern. Es bedarf vielmehr konkreter Umstände des Einzelfalls, die einen anderen Geschehensablauf (z.B. den Anruf eines Mitbewerbers) plausibel und nicht mehr lebensfremd erscheinen lassen.

