Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss v. 22.06.2007 - Az.: 7 CE 07/815
Leitsatz:

Wird durch öffentliches Verbreiten von Auszügen aus einer Gerichtsentscheidung der Eindruck erweckt, eine Glaubensgemeinschaft stehe im Verdacht der Verstrickung in länger zurückliegende Straftaten eines früheren Mitglieds, so kann die Untersagung der Äußerung verlangt werden, wenn für den Verdacht über die bloße Mitgliedschaft hinaus keine konkreten Anhaltspunkte oder neuen Erkenntnisse vorliegen.

Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss v. 24.02.2006 - Az.: 7 CE 05.3199
Landesozialgericht Bayern, Beschluss v. 16.08.2002 - Az.: L 4 B 193/02 KR ER
BayObLG, Beschluss v. 25.10.2002 - Az.: 5 St RR 287/02
Leitsatz:

Sukzessive und jeweils auf Grund neuen Tatenschlusses erfolgte "Zugriffe" auf jeweils unterschiedliche kinderpornografische Daten im Internet mit anschließender Abspeicherung auf eigenen Datenträgern - mit welchem Datenumfang im Einzelfall auch immer - bilden jeweils zueinander in Tatmehrheit stehende Einzeldelikte gem. § 184 Abs. 5 S. 1 StGB.

Amtsgericht Bergisch_Gladbach, Urteil v. 16.06.2011 - Az.: 60 C 37/11
Leitsatz:

Äußert sich eine Frau über ihren Ex-Ehemann nach der Scheidung auf Facebook dazu, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller ist und dass es eigentlich unbezahlbar ist, den Ex-Ehemann "los zu sein", dann stellt dies eine rechtswidrige Beleidigungen dar. Der Ex-Ehemann hat einen Anspruch darauf, dass die ihm durch den Rechtsverstoß entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattet werden.

Amtsgericht Bergisch_Gladbach, Urteil v. 28.01.2010 - Az.: 66 C 216/08
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt verhält sich sittenwidrig, wenn er nur aus bloßer Gewinnerzielungsabsicht Abmahnungen ausspricht, obwohl weder ein Mandatsverhältnis besteht noch ein schwerer Wettbewerbsverstoß. Auch ein überzogener Gebührenanspruch und die Festsetzung eines angeblich hohen Schadens sprechen für den Rechtsmissbrauch.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 16.12.2010 - Az.: 27 L 355.10
Leitsatz:

Ein Internetportal, welches erotische Kunst in Form von Literatur, Videofilmen und Bildern zeigt, kann im Rahmen einer grundrechtlichen Abwägung mit dem Jugendschutz nicht von der Kunstfreiheit geschützt sein. Dies gilt vor allem dann, wenn das dargestellte Kunstwerk auf drastische Weise die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 09.08.2010 - Az.: 27 L 234.10
Leitsatz:

1. Die Presse hat zwar grundsätzlich gegenüber den Behörden einen Anspruch darauf zu erfahren, aus welchem Grund sich eine in Deutschland bekannte Richterin das Leben genommen hat. Das Landespressegesetz stellt den Medien zur Erfüllung ihrer Aufgaben diesen Auskunftsanspruch zur Verfügung.
2. Hiervon muss eine Ausnahme gemacht werden, wenn dadurch das postmortale Persönlichkeitsrecht der Richterin in nicht zu rechtfertigender Weise verletzt wird.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 27.03.2017 - Az.: 6 L 250.17
Leitsatz:

Internet-Portal für Unterkünfte von schwulen Gastgebern muss Auskunft über Wohnungsinhaber benennen

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 24.05.2011 - Az.: 1 K 133.10
Leitsatz:

Keine zwingende Verschlüsselungspflicht bei Versendung von personenbezogenen Daten per E-Mail, wenn Betroffener eingewilligt hat