Urteile nach Gerichten

Amtsgericht Bad Kissingen, Urteil v. 04.04.2005 - Az.: 21 C 185/04
Landgericht Bad Kreuznach, Beschluss v. 13.07.2006 - Az.: 2 O 290/06
Landgericht Bad Kreuznach, Beschluss v. 13.07.2006 - Az.: 2 O 290/06
Landgericht Bad Kreuznach, Beschluss v. 13.07.2006 - Az.: 2 O 290/06
Verwaltungsgerichtshof Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 05.11.2007 - Az.: 6 S 2223/07
Landessozialgericht Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 20.04.2006 - Az.: L 5 KR 890/06 ER-B
Landesarbeitsgericht Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 26.09.1997 - Az.: 5 TaBV 1/97
Leitsatz:

Auch im Bereich des § 40 Abs. 2 BetrVG gilt der Grundsatz, daß der Betriebsrat seine Geschäfte eigenständig und in eigener Verantwortung zu führen hat. Der Betriebsrat hat daher die Frage, ob zur Information der Belegschaft die Nutzung eines im Betrieb vorhandenen "eMail-Systems" erforderlich ist, grundsätzlich unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach pflichtgemäßem Ermessen selbst zu beurteilen.

Finanzgericht Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 21.09.2007 - Az.: 14 V 10/07
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss v. 29.03.2007 - Az.: 6 S 1972/06
Leitsatz:

Die Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter, die (lediglich) im Besitze einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession sind, kann in Baden-Württemberg während der vom Bundesverfassungsgericht bestimmten Übergangszeit auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.03.2007 - Rs. C-338/04, C-359/04 u.C-360/04 - ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht und europäisches Gemeinschaftsrecht untersagt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an den Beschluss vom 28.07.2006 - 6 S 1987/05 -, VBlBW 2006, 424).

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.11.2007 - Az.: 6 S 2223/07
Leitsatz:

Die Vermittlung von Sportwetten von Wettinteressierten in Baden-Württemberg an einen privaten Veranstalter, der (lediglich) im Besitze einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession ist, kann in Baden-Württemberg derzeit ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch gegenüber einem privaten Betreiber eines Wettbüros für Sportwetten untersagt werden, der über eine in der früheren DDR erteilte Gewerbegenehmigung verfügt. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Betreiber die Vermittlung entsprechender Wetten (lediglich) von seinem in der ehemaligen DDR gelegenen Wettbüro aus über das Internet (auch) an Wettinteressierte in Baden-Württemberg anbietet. Die Einstellung entsprechender Wetttätigkeiten in Baden-Württemberg ist einem solchen Betreiber auch weder unmöglich noch unzumutbar.