Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 30.08.2016 - Az.: 3 W 85/16
Leitsatz:

Kennzeichnungspflicht nach der KakaoV als Wettbewerbsverstoß

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.08.2016 - Az.: 4 StR 194/16
Leitsatz:

Computerbetrug und Verrat von Betriebsgeheimnissen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.08.2016 - Az.: 4 StR 153/16
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 25.08.2016 - Az.: 4 U 1/16
Leitsatz:

Werbung mit einer Garantie im Fernabsatz-Bereich

Bundesgerichtshof, Urteil v. 24.08.2016 - Az.: VIII ZR 100/15
Leitsatz:

1. Das auf der eBay-Internetplattform mit Eröffnung der Auktion erklärte Angebot eines Anbieters ist sowohl nach § 145 BGB als auch nach den zur Erläuterung des Vertragsschlussvorgangs aufgestellten eBay-Bedingungen darauf angelegt, "einem anderen" als dem Anbieter die Schließung eines Vertrages anzutragen. Das Angebot kann deshalb nur durch einen vom Anbieter personenverschiedenen Bieter angenommen werden.
2. Das über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig auf ein eigenes Angebot abgegebene Gebot eines Anbieters ist unwirksam und bleibt in der Reihe der abgegebenen Gebote unberücksichtigt. Ein regulärer Bieter muss es deshalb auch nicht übertreffen, um Meistbietender zu werden oder zu bleiben.
3. § 156 BGB findet auf eBay-Auktionen keine Anwendung (Bestätigung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, und vom 3. November 2004, VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457).

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 24.08.2016 - Az.: 11 U 123/15 (Kart)
Leitsatz:

Sofortüberweisung.de gängiges und zumutbares Zahlungsmittel im Online-Bereich

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 23.08.2016 - Az.: 11 W 79/16; 11 W 79/16 (Wx)
Leitsatz:

Keine Wohnungsdurchsuchung, um Spam-Mails an Polizei zu verhindern

Landgericht Ulm, Urteil v. 22.08.2016 - Az.: 11 O 9/16 KfH
Leitsatz:

Werbung mit "Bambussocken" für Textilstrümpfe irreführend

Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.08.2016 - Az.: 27 W (pat) 37/16
Landgericht München_I, Beschluss v. 19.08.2016 - Az.: 21 O 14088/16
Leitsatz:

Der urheberrechtliche Internetauskunfts-Anspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG setzt voraus, dass die Urheberrechtsverletzung im Rahmen der Nutzung des Internetzugangs erfolgt. Es ist nicht ausreichend, wenn ein Nutzer eine illegale Lizenzdatei auf seinem Rechner verwendet, um damit online eine Lizenzierung beim offiziellen Produkthersteller herbeizuführen.