Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 12.05.1999 - Az.: 13 U 38/99
Leitsatz:

Ein Homepage-Informationsdienst, der ohne Genehmigung in sein Verzeichnis Homepages aufnimmt, die von einem Wettbewerber akquiriert und unter dessen Domain präsentiert worden sind, handelt unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme unterlauter im Sinn des § 1 UWG.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 12.05.1999 - Az.: 13 U 38/99
Leitsatz:

Ein Homepage-Informationsdienst, der ohne Genehmigung in sein Verzeichnis Homepags aufnimmt, die von einem Wettbewerber akquiriert und unter dessen Domain präsentiert worden sind, handelt unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme unterlauter im Sinn des § 1 UWG.

Landgericht Augsburg, Urteil v. 04.05.1999 - Az.: 2 O 4416/98
Leitsatz:

Für die Zusendung einer unverlangten E-Mail-Werbung besteht dann ein sachlicher Grund, wenn der Empfänger zuvor eine kostenpflichtige Dienstleistung des Absenders in Anspruch genommen hat.

Landgericht Augsburg, Endurteil v. 04.05.1999 - Az.: 2 O 4416/98
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 22.04.1999 - Az.: 29 W 1389/99
Leitsatz:

1. Aus einem produktbeschreibenden Firmenbestandteil wie auch aus einer gleichlautenden Internet-Domain können ohne Verkehrsgeltung keine Unterlassungsansprüche hergeleitet werden.
2. Ob eine Internet-Domain kennzeichnungsmäßig verwendet wird, hängt von ihrer konkreten Gestaltung und Nutzung ab.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 22.04.1999 - Az.: 29 W 1389/99
Leitsatz:

1. Aus einem produktbeschreibenden Firmenbestandteil wie auch aus einer gleichlautenden Internet-Domain ("buecher") können ohne Verkehrsgeltung keine Unterlassungsansprüche hergeleitet werden.
2. Ob eine Internet-Domain kennzeichnungsmäßig verwendet wird, hängt von ihrer konkreten Gestaltung und Nutzung ab.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 31.03.1999 - Az.: 13 U 331/98
Leitsatz:

Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Nicht-Jurist auf einer Homepage den Anschein erweckt, er erbringe neben der bloßen Vermittlung von Rechtsanwälten auch sonstige förderliche Dienstleistungen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 31.03.1999 - Az.: 13 U 331/98
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.03.1999 - Az.: 6 U 4557/98
Leitsatz:

1. Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers.
2. Der Kennzeicheninhaber kann von dem Eingetragenen verlangen, daß dieser Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten in die Umschreibung der Domain auf ihn einwilligt.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 25.03.1999 - Az.: 6 U 4557/98
Leitsatz:

 
1.
Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers.
 
2.
Der Kennzeicheninhaber kann von dem Eingetragenen verlangen, daß dieser Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten in die Umschreibung der domain name auf ihn einwilligt.