Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.05.2000 - Az.: 20 U 91/00
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.05.2000 - Az.: 20 U 91/00
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 5 U 1171/00
- Leitsatz:
1. Die in einer Tageszeitung veröffentlichten Anzeigen eines Stellenmarktes stellen in ihrer Gesamtheit keine Datenbank iSd § 87b UrhG dar.
2. Die planmäßige und systematische Übernahme von Stellenanzeigen für eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Journalisten) im Internet die ohne Erlaubnis dem als führend bekannter Stellenmarkt einer Tageszeitung entnommen sind, ist unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines schutzwürdigen Leistungsergebnisses von wettbewerblicher Eigenart als wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG anzusehen. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 6 U 191/99
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 5 U 1171/00
- Leitsatz:
1. Die in einer Tageszeitung veröffentlichten Anzeigen eines Stellenmarktes stellen in ihrer Gesamtheit keine Datenbank iSd § 87b UrhG dar.
2. Die planmäßige und systematische Übernahme von Stellenanzeigen für eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Journalisten) im Internet die ohne Erlaubnis dem als führend bekannter Stellenmarkt einer Tageszeitung entnommen sind, ist unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines schutzwürdigen Leistungsergebnisses von wettbewerblicher Eigenart als wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG anzusehen - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 6 U 191/99
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 19.05.2000 - Az.: 5 U 727/00
- Leitsatz:
Die Angabe der Berufsbezeichnung "Notare, Rechtsanwälte", insbesondere im Internet auf der Homepage einer Anwaltskanzlei, in der beide Berufsgruppen vertreten sind, ist weder unter dem Gesichtspunkt der Irreführung noch des unlauteren Geschäftsgebarens durch Verstoß gegen das betreffende Standesrecht zu beanstanden.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 19.05.2000 - Az.: 5 U 727/00
- Leitsatz:
Die Angabe der Berufsbezeichnung "Notare, Rechtsanwälte", insbesondere im Internet auf der homepage einer Anwaltskanzlei, in der beide Berufsgruppen vertreten sind, ist weder unter dem Gesichtspunkt der Irreführung noch des unlauteren Geschäftsgebarens durch Verstoß gegen das betreffende Standesrecht zu beanstanden.
- Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 26.04.2000 - Az.: 4 K 981/00
- Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 26.04.2000 - Az.: 4 K 981/00

