Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.11.2000 - Az.: 20 U 28/00
Leitsatz:

1. "T. Box" ist eine hinreichend unterscheidungskräftige Geschäftsbezeichnung für einen Einzelhandel mit Tee.
2. Mangels Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit besteht zwischen der Marke "T-Box" für Geräte und Dienstleistungen der Telekommunikation und den Internet-Domain-Namen "t-Boxale" und "t-box. com" eines Einzelhandels mit Tee keine Verwechslungsgefahr.
3. Die bisher nicht benutzte Marke "T-Box" der Deutschen Telekom AG ist nicht deshalb bekannt, weil auf sie eine Bekanntheit ihrer ähnlich gebildeten "T"-Marken oder ihres Konzernzeichens "T" ausstrahlen würde.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.11.2000 - Az.: 5 U 7264/00
Leitsatz:

Das Angebot, eine kostenlose Registrierung einer "de"-Adresse durchzuführen; verstößt nicht gegen § 1 UWG.
Es geht insoweit nicht um eine wettbewerbswidrige Wertreklame, die den Interessenten unsachlich beeinflusst und unzulässig übertrieben anlockt. Das beanstandete Verhalten führt auch nicht zu einer allgemeinen Marktstörung.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.11.2000 - Az.: 5 U 7264/00
Leitsatz:

Das Angebot, eine kostenlose Registrierung einer "de"-Adresse durchzuführen; verstößt nicht gegen § 1 UWG.
Es geht insoweit nicht um eine wettbewerbswidrige Wertreklame, die den Interessenten unsachlich beeinflusst und unzulässig übertrieben anlockt. Das beanstandete Verhalten führt auch nicht zu einer allgemeinen Marktstörung.

Landgericht München I, Urteil v. 16.11.2000 - Az.: 7 O 5570/00
Landgericht München I, Urteil v. 16.11.2000 - Az.: 7 O 5570/00
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.10.2000 - Az.: 6 U 71/00
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 27.10.2000 - Az.: 6 U 71/00
Arbeitsgericht Wuerzburg, Urteil v. 11.08.2000 - Az.: 6 Ca 379/00 A
Arbeitsgericht Würzburg, Endurteil v. 11.08.2000 - Az.: 6 Ca 379/00 A
Landgericht Wiesbaden, Beschluss v. 09.08.2000 - Az.: 3 O 129/00