Urteile chronologisch

Landgericht Hannover, Urteil v. 18.04.2001 - Az.: 22 O 1849/01-55
Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16O 501/00
Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16 O 501/00
Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 17.04.2001 - Az.: 6 W 37/01
Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16 O 501/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 17.04.2001 - Az.: 6 W 37/01
Leitsatz:

Dass der Nutzer im Internet die Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links die Anschrift der Anbieter oder etwas über sein Widerrufsrecht zu erfahren, stellt keine im Sinne des § 2 Abs. 2 FernAbsG ausreichende Information dar.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 11.04.2001 - Az.: 13 W 24/01
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 11.04.2001 - Az.: 13 W 24/01
Leitsatz:

Wendet sich ein bundesweiter Anbieter hochpreisiger Parfümmarken mit einer Unterlassungsverfügung gegen einen Wettbewerbsverstoß im Internet durch einen unter einer ohne weiteres auffindbaren und marktgängigen Domain auftretenden Konkurrenten, so ist ein vom Verfügungskläger angegebener Streitwert von 100. 000 DM auch für ein einstweiliges Verfügungsverfahren angemessen.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 06.04.2001 - Az.: 5 U 6/01
Kammergericht Berlin, Urteil v. 06.04.2001 - Az.: 5 U 6/01
Leitsatz:

Die im Fließtext gehaltene Werbeangabe "Sie können surfen, so lange Sie wollen. Sie zahlen nicht nach Stunden, sondern monatlich einen Festpreis" ist irreführend und sittenwidrig, wenn der "Festpreis" tatsächlich nur für ein Gigabyte gilt und für jedes weitere Gigabyte weitere Gebühren anfallen. Eine nur versteckt erteilte Aufklärung ist zur Klarstellung nicht geeignet.