Urteile chronologisch
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 09.10.2001 - Az.: 1 BvR 622/01
- Leitsatz:
Zur Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegen eine letztinstanzliche Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.10.2001 - Az.: 3 U 29/00
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.10.2001 - Az.: 3 U 29/00
- Leitsatz:
1. Es ist irreführend, für einen Online-Dienst eine Spitzenstellung in Europa zu beanspruchen, wenn diese Spitzenstellung nur für die Kundenzahl (mag diese auch ausdrücklich genannt werden), nicht jedoch für alle Eigenschaften zutrifft, die der Verkehr einem europäischen Online-Dienst zuschreibt.
2. Das gilt auch, wenn der Online-Dienst dabei als "Provider" bezeichnet wird, weil der Verkehr diese Angabe ohne klarstellende Erläuterung nicht nur auf die Anzahl der Anschlüsse zum Internet bezieht, die der Online-Dienst ermöglicht. - Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 27.09.2001 - Az.: 10 TaBV 38/01
- Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss v. 27.09.2001 - Az.: 10 TaBV 38/01
- Leitsatz:
1.
Auch nach der Neufassung des § 40 II BetrVG ist zu prüfen, ob ein Internetanschluss für die Betriebratsarbeit "erforderlich" ist.
2.
Erforderlichkeit im Sinne des § 40 II BetrVG verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit. - Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 3014/01
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 5906/00
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 3014/01
- Leitsatz:
Die Internet-Domain "mbp.de" ist mit der Marke "MB&P" auch bei Gleichheit der angebotenen Dienstleistung nicht verwechselbar.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 5906/00
- Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 13.09.2001 - Az.: 3 C 467/00 P

