Urteile chronologisch
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01
- Leitsatz:
1.
Zur Abgrenzung zwischen der Funktion eines Domain-Namens als Unternehmenskennzeichen und als Titel oder Überschrift.
2.
Die nach § 12 BGB gebotene Interessenabwägung kann einem Unterlassungsanspruch entgegenstehen, wenn die Verwechselungsgefahr für den Internet-Nutzer nur "auf den ersten Blick" besteht.
3.
Der Gebrauch eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Domain-Namen für ideelle Zwecke kann dann gemäß Art. 5 GG befugt sein, wenn damit wegen der Besonderheiten des Suchverfahrens von Internet-Suchmaschinen eine weit größere Öffentlichkeit erreichbar wird. - Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01
- Leitsatz:
1.
Zur Abgrenzung zwischen der Funktion eines Domain-Namens als Unternehmenskennzeichen und als Titel oder Überschrift.
2.
Die nach § 12 BGB gebotene Interessenabwägung kann einem Unterlassungsanspruch entgegenstehen, wenn die Verwechselungsgefahr für den Internet-Nutzer nur "auf den ersten Blick" besteht.
3.
Der Gebrauch eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Domain-Namen für ideelle Zwecke kann dann gemäß Art. 5 GG befugt sein, wenn damit wegen der Besonderheiten des Suchverfahrens von Internet-Suchmaschinen eine weit größere Öffentlichkeit erreichbar wird. - Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 18.10.2001 - Az.: 1 BvR 881/00
- Leitsatz:
Zur Zulässigkeit einen Zahnarztsuchservice
- Europäisches Gericht, Urteil v. 18.10.2001 - Az.: 3 T 333/99
- EuG_en, Urteil v. 18.10.2001 - Az.: T-333/99
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 18.10.2001 - Az.: 1 BvR 881/00
- Europäisches Gericht , Urteil v. 18.10.2001 - Az.: 3 T 333/99
- EuG_en , Urteil v. 18.10.2001 - Az.: T-333/99
- Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 09.10.2001 - Az.: 1 BvR 622/01
- Leitsatz:
Zur Zulässigkeit eines "Schuldnerspiegels" im Internet

