Urteile chronologisch
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01
- Amtsgericht Schwaebisch_Gmuend, Urteil v. 23.07.2002 - Az.: 8 C 130/01
- Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Urteil v. 23.07.2002 - Az.: 8 C 130/01
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 17.07.2002 - Az.: 5 U 46/01
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 17.07.2002 - Az.: 5 U 46/01
- Leitsatz:
1. Zum "Domain-Grabbing" bei bestehenden (vor-)vertraglichen Kooperationsverhandlungen zum Zeitpunkt der Registrierung einer auf den Vertragspartner hinweisenden Internet-Domain durch den Verletzer.
2. Die Verwendung einer Internet-Domain kann dem Verletzer dann vollständig untersagt werden, wenn das gegenwärtige - nicht dienstleistungsähnliche - Angebot ("Lifestyle"-Magazin) angesichts früherer - dienstleistungsähnlicher - Nutzungen (pornografische bzw. erotische Darstellungen und Links) nach Sachlage nur zum Zwecke einer erfolgversprechenden Rechtsverteidigung im Verletzungsprozess aufgenommen worden ist und aufrechterhalten wird. - Bundesgerichtshof , Beschluss v. 16.07.2002 - Az.: VI ZB 16/02
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 16.07.2002 - Az.: VI ZB 16/02
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.07.2002 - Az.: 6 U 9/02
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.07.2002 - Az.: 6 U 9/02
- Leitsatz:
1.
Die im Rahmen der Verwechslungsgefahr zwischen sich gegenüberstehenden Unternehmenskennzeichen (hier: Intel) zu beurteilende Branchennähe ist für elektronische Geräte einerseits und dem Betreiben von Messen, auf denen elektronische Geräte ausgestellt werden, gegeben.
2.
Inlandschutz für einen im Inland wegen seiner Unternehmenskennzeichnung durch einen ausländischen Unternehmensträger in Anspruch genommenen ausländischen Rechtsinhaber besteht dann, wenn eine Ingebrauchnahme der angegriffenen Kennzeichnung vorliegt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt.
3.
Die subjektiven Kennzeichenrechte des Rechtsinhabers sind, was die Benutzung des Zeichens durch einen vermeintlichen Verletzer im Internet angeht, in ihrer Reichweite beschränkt. Eine Verletzungshandlung im Inland ist in solchen Fällen nur gegeben, wenn die Internet-Information einen über die bloße Abrufbarkeit im Inland hinausreichenden Inlandsbezug aufweist, der auf der Grundlage einer Abwägung der widerstreitenden Interessen festzustellen ist. - Kammergericht Berlin, Beschluss v. 08.07.2002 - Az.: 5 U 6727/00

