Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 09.04.2003 - Az.: 6 U 80/02
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 09.04.2003 - Az.: 6 U 80/02
Leitsatz:

Die für alkoholische Getränke - ausgenommen Bier - eingetragene deutsche Wortmarke " Biovin" der Klägerin und die im Zusammenhang mit dem Versandhandel von Wein von der Beklagten benutzten Second - Level - Domain " biovino " weisen jeweils eine offene Anlehnung an eine rein beschreibende Bezeichnung der Warengattung auf, so dass eine Verwechslungsgefahr fern liegt.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.04.2003 - Az.: 5 U 335/02
Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.04.2003 - Az.: 5 U 335/02
Leitsatz:

 
1.
Die Firmenschlagwort- bzw. Geschäftsbezeichnung "Arena" für einen Veranstalter von unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen in einer Großveranstaltungshalle ist kennzeichenrechtlich ohne Verkehrsgeltung nicht schutzfähig.
 
2.
Die Internet-Domain "arena-berlin." eines solchen Veranstalters kann als Geschäftsbezeichnung einen kennzeichenrechtlichen Schutz begründen.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.04.2003 - Az.: 5 U 335/02
Leitsatz:

 
1.
Die Firmenschlagwort- bzw. Geschäftsbezeichnung "Arena" für einen Veranstalter von unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen in einer Großveranstaltungshalle ist kennzeichenrechtlich ohne Verkehrsgeltung nicht schutzfähig.
 
2.
Die Internet-Domain "arena-berlin." eines solchen Veranstalters kann als Geschäftsbezeichnung einen kennzeichenrechtlichen Schutz begründen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.04.2003 - Az.: 5 U 164/02
Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2003 - Az.: I ZR 222/00
Leitsatz:

Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 03.04.2003 - Az.: I ZR 209/00
Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2003 - Az.: I ZR 209/00
Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2003 - Az.: I ZR 222/00
Leitsatz:

Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird.