Urteile chronologisch
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 05.06.2003 - Az.: 5 U 254/02
- Leitsatz:
Die Bewerbung des Angebots von CDs im Internet, die künstlerische Darbietungen (hier: Klaus-Kinski-Rezitationen) enthalten, mittels kurzer Hörproben, die kein Surrogat für den Erwerb der CDs darstellen und die nicht downgeloadet werden können, setzt nicht den Erwerb der Internet-Rechte für die Darbietungen selbst voraus.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 05.06.2003 - Az.: 5 U 254/02
- Leitsatz:
Die Bewerbung des Angebots von CDs im Internet, die künstlerische Darbietungen (hier: Klaus-Kinski-Rezitationen) enthalten, mittels kurzer Hörproben, die kein Surrogat für den Erwerb der CDs darstellen und die nicht downgeloadet werden können, setzt nicht den Erwerb der Internet-Rechte für die Darbietungen selbst voraus.
- Landgericht Essen, Urteil v. 04.06.2003 - Az.: 44 O 18/03
- Landgericht Essen, Schlussurteil v. 04.06.2003 - Az.: 44 O 18/03
- Landgericht Giessen, Urteil v. 04.06.2003 - Az.: 1 S 413/02
- Landgericht Essen, Schlussurteil v. 04.06.2003 - Az.: 44 O 18/03
- Landgericht Gießen, Urteil v. 04.06.2003 - Az.: 1 S 413/02
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 23.05.2003 - Az.: 7 Sa 76/03
- Leitsatz:
Die Werbung im Internet für die eigene Produktpalette bewirkt nicht ohne weiteres die allgemeine Kenntnis früherer Geschäftsgeheimnisse, solange eine genaue Inaugenscheinnahme des konkreten Produkts zum originalgetreuen Nachbau unbedingt erforderlich ist.
Die kurze Verjährungsfrist des § 21 Abs. 1, 2 UWG (6-Monatsfrist) beginnt erst mit positiver Kenntnis des Geschädigten von der Person des Schädigers und dessen unlauterer Vorgehensweise (hier: Verwendung der Originalzeichnungen des früheren Arbeitgebers zum Aufbau einer ernst zu nehmenden Konkurrenz). - Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 23.05.2003 - Az.: 7 Sa 76/03
- Leitsatz:
Die Werbung im Internet für die eigene Produktpalette bewirkt nicht ohne weiteres die allgemeine Kenntnis früherer Geschäftsgeheimnisse, solange eine genaue Inaugenscheinnahme des konkreten Produkts zum originalgetreuen Nachbau unbedingt erforderlich ist.
Die kurze Verjährungsfrist des § 21 Abs. 1, 2 UWG (6-Monatsfrist) beginnt erst mit positiver Kenntnis des Geschädigten von der Person des Schädigers und dessen unlauterer Vorgehensweise (hier: Verwendung der Originalzeichnungen des früheren Arbeitgebers zum Aufbau einer ernst zu nehmenden Konkurrenz). - Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 14.05.2003 - Az.: 2 U 1234/02

