Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Saarbruecken, Urteil v. 20.08.2003 - Az.: 1 U 237/03
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil v. 20.08.2003 - Az.: 1 U 237/03
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2003 - Az.: 3 U 145/02
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2003 - Az.: 3 U 145/02
Leitsatz:

 
1.
Die Internet-Domain "eltern-online.de" für ein Internetportal, das "allen mit dem Begriff eltern-online in Zusammenhang stehenden Branchen, Firmen und Personen kostenlose Eintragungen in Rubriken" ermöglichen soll, verletzt die älteren Rechte am Werktitel der Zeitschrift ELTERN.
 
2.
Zur rechtserhaltenden Benutzung der Marke ELTERN für die Waren "Papier und Pappe" (nicht durch Werbeständer für die Zeitschrift ELTERN aus Papier bzw. Pappe), für "Fotografien" (nicht durch Werbefotos für die Zeitschrift), für "Schreibwaren und Textilien für gewerbliche Zwecke" (bejaht: durch ELTERN-Kugelschreiber bzw. ELTERN-T-Shirts) und für das "Verlagswesen" (bejaht: durch die Zeitschrift ELTERN).

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 28.07.2003 - Az.: 1 U 207/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 28.07.2003 - Az.: 1 U 207/02
Leitsatz:

Die "Empfehlung" von AGBs im Sinne von § 1 UKlaG setzt generelle Erklärungen an eine Mehrzahl von Personen voraus.
Zusammenfassung:
Das Gericht hatte einen Fall der angeblich unzulässigen Verwendung oder Empfehlung von Vertragsbedingungen zu entscheiden, gegen die sich eine Verbraucherschutzorganisation gewendet hatte. Die Geschäftstätigkeit der Beklagten bezog sich nach Auffassung des Gerichts jedoch allein auf die Vermietung von ihr eingerichteter Ladenlokale als Videothek an die Betriebsgesellschaft für Videotheken mbH und deren Belieferung mit Filmmaterial, CDs u.a.. Das Verleihgeschäft sei durch die Betriebsgesellschaft geregelt. Damit war die Beklagte nicht Vertragspartei der Kunden und könne auch nicht für die Verwendung - ggf. unzulässiger - Vertragsbedingungen haftbar gemacht werden. Die Empfehlung sei nicht an mehrere potenzielle Verwender, sondern nur an die Betriebsgesellschaft erfolgt, sodass § 1 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) tatbestandlich schon nicht eingreife.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 24.07.2003 - Az.: 3 U 154/01
Amtsgericht Herford, Urteil v. 24.07.2003 - Az.: 12 C 574/03