Urteile chronologisch
- Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.09.2003 - Az.: 3 Ca 230/03
- Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.09.2003 - Az.: 3 Ca 230/03
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 03.09.2003 - Az.: 7 ABR 8/03
- Leitsatz:
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen.
- Amtsgericht Muenster, Urteil v. 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
- Amtsgericht Münster, Urteil v. 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 03.09.2003 - Az.: 7 ABR 8/03
- Leitsatz:
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 33 O 20922/02
- Landesarbeitsgericht Hannover, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 13 Sa 453/03
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 13 Sa 453/03
- Leitsatz:
Ein Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 2 MarkenG ist begründet, wenn der Beklagte einen Teil eines Firmennamens als Internet-Adresse nutzt, auf der Homepage aber eine andere Geschäftsbezeichnung führt und ein berechtigtes Interesse an der Verwendung des Firmenbestandteils nicht besteht.
- Landgericht München I, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 33 O 20922/02

