Urteile chronologisch

Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.09.2003 - Az.: 3 Ca 230/03
Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.09.2003 - Az.: 3 Ca 230/03
Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 03.09.2003 - Az.: 7 ABR 8/03
Leitsatz:

Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen.

Amtsgericht Muenster, Urteil v. 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
Amtsgericht Münster, Urteil v. 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 03.09.2003 - Az.: 7 ABR 8/03
Leitsatz:

Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 33 O 20922/02
Landesarbeitsgericht Hannover, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 13 Sa 453/03
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 13 Sa 453/03
Leitsatz:

Ein Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 2 MarkenG ist begründet, wenn der Beklagte einen Teil eines Firmennamens als Internet-Adresse nutzt, auf der Homepage aber eine andere Geschäftsbezeichnung führt und ein berechtigtes Interesse an der Verwendung des Firmenbestandteils nicht besteht.

Landgericht München I, Urteil v. 02.09.2003 - Az.: 33 O 20922/02