Urteile chronologisch

Oberlandesgericht München, Urteil v. 23.01.2017 - Az.: 21 U 4747/15
Leitsatz:

Verwirkung von Vertragsstrafen durch Zusendung von Spam-Mails

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 19.01.2017 - Az.: 2-03 O 65/16
Leitsatz:

Mindestinhalt einer datenschutzrechtlichen Auftragsdatenverarbeitung

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.01.2017 - Az.: III ZR 296/16
Leitsatz:

Extra-Entgelt für Zusendung einer Papierrechnung unzulässig

Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.01.2017 - Az.: I ZR 242/15
Leitsatz:

1. Die Bestimmung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG gestattet nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern darüber hinaus die - auch gewerbliche - Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie.
2. Durch das Aufbringen der Fotografie eines Werkes auf einem dreidimensionalen Träger wird eine nach § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG zulässige Vervielfältigung des Werkes durch Lichtbild erst dann zu einer nach § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG unzulässigen Vervielfältigung des Werkes in dreidimensionaler Form, wenn dadurch zwischen der Fotografie und dem dreidimensionalen Träger nicht nur eine rein äußerliche, physische Verbindung geschaffen wird, sondern darüber hinaus eine innere, künstlerische Verbindung entsteht, so dass die Fotografie nicht lediglich von einem dreidimensionalen Objekt getragen wird, sondern mit diesem zu einem einheitlichen Werk verschmilzt.
3. Die Vervielfältigung von Teilen eines Werkes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG verstößt nicht gegen das Änderungsverbot des § 62 Abs. 1 Satz 1 UrhG.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.01.2017 - Az.: 30 W (pat) 505/16
Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.01.2017 - Az.: 29 W (pat) 9/15
Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.01.2017 - Az.: 29 W (pat) 511/16
Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.01.2017 - Az.: 312 O 200/16
Leitsatz:

Markenverletzung bei Produkt-Überschrift mit mehreren beschreibenden Begriffen

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 17.01.2017 - Az.: 14 U 1462/16
Leitsatz:

Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

Landgericht Köln, Urteil v. 17.01.2017 - Az.: 33 O 83/16
Leitsatz:

Irreführende Werbung von Abmahnschutz-Paketen durch Händlerbund