Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 05.11.2003 - Az.: 13 U 42/03
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.11.2003 - Az.: 13 U 42/03
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.11.2003 - Az.: KRZ 2/02
- Leitsatz:
Es stellt eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn ein Hersteller eines Markenparfums, der seine Ware über ein selektives Vertriebssystem vertreibt, einerseits seinen Depositären den Verkauf über das Internet unter der Bedingung gestattet, dass die Internetumsätze nicht mehr als die Hälfte der im stationären Handel erzielten Umsätze ausmachen, und andererseits Händler von der Belieferung ausschließt, die ausschließlich über das Internet verkaufen.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.11.2003 - Az.: KZR 2/02
- Leitsatz:
Es stellt eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn ein Hersteller eines Markenparfums, der seine Ware über ein selektives Vertriebssystem vertreibt, einerseits seinen Depositären den Verkauf über das Internet unter der Bedingung gestattet, dass die Internetumsätze nicht mehr als die Hälfte der im stationären Handel erzielten Umsätze ausmachen, und andererseits Händler von der Belieferung ausschließt, die ausschließlich über das Internet verkaufen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.11.2003 - Az.: KZR 2/02
- Leitsatz:
Es stellt eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn ein Hersteller eines Markenparfums, der seine Ware über ein selektives Vertriebssystem vertreibt, einerseits seinen Depositären den Verkauf über das Internet unter der Bedingung gestattet, dass die Internetumsätze nicht mehr als die Hälfte der im stationären Handel erzielten Umsätze ausmachen, und andererseits Händler von der Belieferung ausschließt, die ausschließlich über das Internet verkaufen.
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 30.10.2003 - Az.: 2 U 504/03
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 30.10.2003 - Az.: 2 U 504/03
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.10.2003 - Az.: 5 U 167/02
- Leitsatz:
1.
Das Verletzungsgericht ist an die Eintragung der Marke "Salatfix" für Essig, verzehrfertig zubereitete Salatsoßen und Gewürze in flüssiger Form gebunden. Eine Aussetzung des Verletzungverfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, da der gegen diese Marke gerichtete Löschungsantrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
2.
Die Inhaberin der im Jahre 1997 eingetragenen Marke "Salatfix" kann die Unterlassung der Benutzung dieses Zeichens von einer Verwenderin verlangen, die bereits seit 1969 Salatsoßen unter dem Namen "Salatfix" vertreibt. Der Unterlassungsanspruch ist nicht verwirkt. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.10.2003 - Az.: 5 U 167/02
- Leitsatz:
1.
Das Verletzungsgericht ist an die Eintragung der Marke "Salatfix" für Essig, verzehrfertig zubereitete Salatsoßen und Gewürze in flüssiger Form gebunden. Eine Aussetzung des Verletzungverfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, da der gegen diese Marke gerichtete Löschungsantrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
2.
Die Inhaberin der im Jahre 1997 eingetragenen Marke "Salatfix" kann die Unterlassung der Benutzung dieses Zeichens von einer Verwenderin verlangen, die bereits seit 1969 Salatsoßen unter dem Namen "Salatfix" vertreibt. Der Unterlassungsanspruch ist nicht verwirkt. - Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 22.10.2003 - Az.: 6 U 112/03

