Urteile chronologisch
- Landgericht Koblenz, Urteil v. 13.01.2004 - Az.: 1 O 435/03
- Landgericht Koblenz, Urteil v. 13.01.2004 - Az.: 1 O 435/03
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.01.2004 - Az.: 11 U 171/03
- Leitsatz:
Unterzeichnet jemand einen Kfz-Kaufvertrag in der Absicht, das Kfz von einem Dritten geschenkt zu erhalten und tritt nur deswegen als Käuferin des Kfzs auf, da der Dritte im Fall des vorherigen Eigentumserwerbs befürchtet, das Eigentum an dem Kfz auf Grund Gläubigerzugriffen wieder zu verlieren, liegt ein wirksamer Kaufvertrag mit der im Vertrag als Käufer bezeichneten Person - und nicht lediglich ein Scheingeschäft - vor.
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.01.2004 - Az.: 11 U 171/03
- Leitsatz:
Unterzeichnet jemand einen Kfz-Kaufvertrag in der Absicht, das Kfz von einem Dritten geschenkt zu erhalten und tritt nur deswegen als Käuferin des Kfzs auf, da der Dritte im Fall des vorherigen Eigentumserwerbs befürchtet, das Eigentum an dem Kfz auf Grund Gläubigerzugriffen wieder zu verlieren, liegt ein wirksamer Kaufvertrag mit der im Vertrag als Käufer bezeichneten Person - und nicht lediglich ein Scheingeschäft - vor.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 19.12.2003 - Az.: 5 W 367/03
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 19.12.2003 - Az.: 5 W 367/03
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 19.12.2003 - Az.: 5 W 367/03
- Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 19.12.2003 - Az.: 2 W 233/03
- Leitsatz:
Die Reservierung und Einrichtung der Internet-Domain "fh-wf.de" durch eine Privatperson verletzt die Namensrechte der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.12.2003 - Az.: 3 U 117/03
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.12.2003 - Az.: 3 U 117/03
- Leitsatz:
1.
Bei einem gegen die Verwendung einer Internet-Domain gerichteten Unterlassungsanspruch ist grundsätzlich auch auf den Inhalt der so adressierten Website abzustellen.
2.
Ist die Internet-Domain aus einer fremden Marke bzw. Firmenkurzbezeichnung und einer kritisch-beschreibenden Angabe gebildet (hier: awd-aussteiger.de), liegt in deren Verwendung kein marken- bzw. namensmäßiger Gebrauch, wenn der Verkehr den Domainnamen insgesamt nicht dem Dritt-Unternehmen zuordnet. Eine Markenverletzung ist jedenfalls nicht gegeben, wenn auf der so adressierten Website ein Informationsforum unterhalten wird, das sich negativ-kritisch mit dem Dritt-Unternehmen befasst.
3.
Die Verwendung dieser Domain kann nur unter besonderen Umständen eine unlautere Behinderung (§ 1 UWG) darstellen, bei einer Website mit einem unternehmenskritischen Forum fehlt es insoweit am Handeln zu Wettbewerbszwecken.

