Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Duesseldorf_1, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: III-5 Ss 143/03 - 50/03 I
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: I-20 U 104/03
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: X ZB 9/03
Leitsatz:

Aus dem Fehlen eines beständigen körperlichen Substrats bei einer als Gebrauchsmuster angemeldeten Erfindung folgt nicht notwendig, dass die Erfindung rechtlich als Verfahren im Sinn des § 2 Nr. 3 GebrMG einzuordnen ist. Einen Schutzausschluss für einen solchen Gegenstand sehen die §§ 1, 2 GebrMG seit In-Kraft-Treten des Produktpirateriegesetzes nicht vor.
Einem auf eine Signalfolge, die ein Programm zum Ablauf auf einem Rechner darstellt, gerichteten Schutzanspruch steht der Schutzausschluss des § 2 Nr. 3 GebrMG nicht entgegen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: 5 Sa 1049/03
Leitsatz:

 
1.
Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen.
 
2.
Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: III-5 Ss 143/03 -50/03 I
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: I-20 U 104/03
Leitsatz:

1. Die Benutzung einer Marke als Meta-Tag ist keine Kennzeichenverletzung.


2. Die Benutzung einer Marke als Meta-Tag ist grundsätzlich auch keine Wettbewerbswidrigkeit. Eine Wettbewerbswidrigkeit
ist allenfalls dann anzunehmen, wenn ein Dritter sich in größerem Umfang vor den Markeninhaber drängt und so Kundenströme
abgreift.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: X ZB 9/03
Leitsatz:

Aus dem Fehlen eines beständigen körperlichen Substrats bei einer als Gebrauchsmuster angemeldeten Erfindung folgt nicht notwendig, dass die Erfindung rechtlich als Verfahren im Sinn des § 2 Nr. 3 GebrMG einzuordnen ist. Einen Schutzausschluss für einen solchen Gegenstand sehen die §§ 1, 2 GebrMG seit In-Kraft-Treten des Produktpirateriegesetzes nicht vor.
Einem auf eine Signalfolge, die ein Programm zum Ablauf auf einem Rechner darstellt, gerichteten Schutzanspruch steht der Schutzausschluss des § 2 Nr. 3 GebrMG nicht entgegen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: 5 Sa 1049/03
Leitsatz:

 
1.
Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen.
 
2.
Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: III-5 Ss 143/03 -50/03 I
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: I-20 U 104/03