Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Duesseldorf_1, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: III-5 Ss 143/03 - 50/03 I
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: I-20 U 104/03
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: X ZB 9/03
- Leitsatz:
Aus dem Fehlen eines beständigen körperlichen Substrats bei einer als Gebrauchsmuster angemeldeten Erfindung folgt nicht notwendig, dass die Erfindung rechtlich als Verfahren im Sinn des § 2 Nr. 3 GebrMG einzuordnen ist. Einen Schutzausschluss für einen solchen Gegenstand sehen die §§ 1, 2 GebrMG seit In-Kraft-Treten des Produktpirateriegesetzes nicht vor.
Einem auf eine Signalfolge, die ein Programm zum Ablauf auf einem Rechner darstellt, gerichteten Schutzanspruch steht der Schutzausschluss des § 2 Nr. 3 GebrMG nicht entgegen. - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: 5 Sa 1049/03
- Leitsatz:
1.
Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen.
2.
Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber. - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: III-5 Ss 143/03 -50/03 I
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: I-20 U 104/03
- Leitsatz:
1. Die Benutzung einer Marke als Meta-Tag ist keine Kennzeichenverletzung.
2. Die Benutzung einer Marke als Meta-Tag ist grundsätzlich auch keine Wettbewerbswidrigkeit. Eine Wettbewerbswidrigkeit
ist allenfalls dann anzunehmen, wenn ein Dritter sich in größerem Umfang vor den Markeninhaber drängt und so Kundenströme
abgreift.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: X ZB 9/03
- Leitsatz:
Aus dem Fehlen eines beständigen körperlichen Substrats bei einer als Gebrauchsmuster angemeldeten Erfindung folgt nicht notwendig, dass die Erfindung rechtlich als Verfahren im Sinn des § 2 Nr. 3 GebrMG einzuordnen ist. Einen Schutzausschluss für einen solchen Gegenstand sehen die §§ 1, 2 GebrMG seit In-Kraft-Treten des Produktpirateriegesetzes nicht vor.
Einem auf eine Signalfolge, die ein Programm zum Ablauf auf einem Rechner darstellt, gerichteten Schutzanspruch steht der Schutzausschluss des § 2 Nr. 3 GebrMG nicht entgegen. - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: 5 Sa 1049/03
- Leitsatz:
1.
Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen.
2.
Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber. - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: III-5 Ss 143/03 -50/03 I
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: I-20 U 104/03

